Bekanntmachung des BMBF: Förderung zum Themenfeld "Zivile Sicherheit – Spitzenforschungscluster zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit" der Bundesregierung
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind zwei Module, in denen sich Forschungsverbünde unabhängig voneinander auf eine Förderung bewerben können.
Modul 1: Aufbau und Koordination des Spitzenforschungsclusters zur Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus und Terrorismus
Dies umfasst sowohl eigene Forschungsaktivitäten als auch die Schaffung einer Plattform, die verfügbare Erkenntnisse aus vorhandenen anderen Projekten bündelt und synergetisch zusammenführt. Der Cluster soll Bedarfe aus der Praxis aufgreifen und sich als Anlauf- und Informationsstelle für Entscheidungsträger und Praktiker aus Behörden, Wissenschaft und Gesellschaft zu Fragen der Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von islamistischem Extremismus und Terrorismus etablieren.
Der interdisziplinär aufgestellte Cluster soll an bis zu fünf Standorten in Deutschland (einschließlich einer Koordinierungsstelle) gemeinsam arbeiten.
Modul 2: Anwendungsnahe Forschungsprojekte zur Bekämpfung von islamistischem Extremismus und Terrorismus
Im Rahmen des Spitzenforschungsclusters werden fortlaufend kleine, anwendungsbezogene Forschungsverbünde gefördert. Ziel ist es, auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen zeitnah reagieren zu können. Die Forschungsverbünde müssen technologische, organisatorische oder konzeptionelle Ansätze zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus verfolgen und ein hohes Maß an Aktualität sowie einen klaren Anwendungsfokus haben. Die Forschungsvorhaben sollen vorhandene sowie perspektivische Problemlagen und Fähigkeitslücken adressieren und sich auf schnell umsetzbare Ergebnisse konzentrieren, die zeitnah in die Praxis überführt werden können.
Die Laufzeit beträgt maximal zwei Jahre. Es werden Verbundprojekte mit maximal drei Projektpartnern gefördert.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind:
- Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen,
- Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen,
sowie Anwender im Sinne dieser Richtlinie:
- Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Kriminal- und Verfassungsschutzämter, Justiz und Strafvollzug,
- Kommunen,
- Betreiber kritischer Infrastrukturen,
- Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Katastrophenschutz usw.),
- Unternehmen der privaten Sicherheitswirtschaft.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.
Zu Modul 1:
Es ist geplant, den Spitzenforschungscluster in Modul 1 mit einer Zuwendungssumme von bis zu 12,5 Millionen Euro zu fördern und für die Forschungsprojekte aus Modul 2 zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Die vollständige Bekanntmachung finden Sie hier.