Berliner Chancengleichheitsprogramm

Berichtsvorlagen

 

Alle Berliner Hochschulen, die eine Förderung über das BCP in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, jährlich einen Verwendungsnachweis (VN) bei der BCP Geschäftsstelle einzureichen, der alle in einem Haushaltsjahr geförderten Maßnahmen erfasst. Dieser VN besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.

 

Für alle Hochschulen, die in der Förderperiode 2021-2026 gefördert werden, sind die Berichte bis zum 30.04. des darauffolgendes Kalenderjahres einzureichen.

 


 

Berichtsvorlagen

 

Im Sachbericht ist über die Umsetzung und Wirkung der geförderten Maßnahme zu berichten:

Im Zahlenbericht soll die Aufstellung der Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben zur Prüfung aufgeführt werden:

 

Die Dateien sind als bearbeitbare Word- bzw. Excel-Dateien und als PDF-Dokument per Mail und zusätzlich per Post mit Originalunterschrift an die BCP Geschäftsstelle zu senden.

 


 

Weitere Vorlagen

 

Die Hochschulen sind angehalten, die Fördermittel halbjährlich bei der Geschäftsstelle abzurufen. Dazu steht folgendes Mittelabrufformular zur Verfügung:

Bitte reichen Sie das Mittelabrufformular in elektronischer Version mit digitaler Unterschrift und in Papierform mit Originalunterschrift ein.

 

Änderungen, wie z.B. verspäteter Einstellungsbeginn, veränderter Stundenumfang, Stufenaufrückung, Mutterschutz- und Elternzeit etc., sind der Geschäftsstelle frühestmöglich mitzuteilen.

 

Die BCP Geschäftsstelle berät die Hochschulen bei der Berichterstellung.