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Humboldt-Universität zu Berlin

Datenschutz an der HU

Die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten ist die Beratung und Kontrolle der Einrichtung und ihrer Mitglieder und Nutzer in allen Belangen des Datenschutzes.

Der Datenschutz an der Humboldt-Universität umfasst sämtliche Bereiche, in denen an der Humboldt-Universität zu Berlin personenbezogene Daten (d.h. Daten, die auf eine einzelne Person rückführbar sind) verarbeitet werden. Gleichermaßen erfasst sind damit die Verwaltung von Daten der Hochschulmitglieder aller Statusgruppen (Professoren, wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende, Gastdozenten usw.), Daten über Versuchsteilnehmer, Lieferanten, Besucher und sonstige personenbezogene Daten, die an der Humboldt-Universität verarbeitet werden.

An den Datenschutzbeauftragten kann sich Jedermann ohne Einhalten eines Dienstweges unmittelbar wenden. Der Datenschutzbeauftragte ist bei der Behandlung Ihres Anliegens zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Dritte von ihrem Anliegen grundsätzlich nur anonymisiert erfahren würden, es sei denn, Sie sind mit anderem ausdrücklich einverstanden.

Der Bereich des Behördlichen Datenschutzbeauftragten ist an der HU organisatorisch auf Leitungsebene verankert. Er ist als selbständige Stabsstelle dem Präsidialbereich der Humboldt-Universität zugeordnet.

In Datenschutzangelegenheiten ist der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei. Das bedeutet, dass er Sachverhalte frei und allein nach dem Gesetz zu beurteilen hat. Er kann nicht angewiesen werden, ob oder wie er prüft oder gar beurteilt. Diese fachliche Weisungsfreiheit ist gesetzlich festgelegt und abgesichert.

Zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung von Personendaten sind dem Datenschutzbeauftragten sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Er kann sich hierzu an alle Abteilungen und Einrichtungen der Universität wenden.

Daneben steht der Datenschutzbeauftragte der Humboldt-Universität in engem Kontakt mit dem Beauftragten des Landes Berlin für Datenschutz und Informationsfreiheit und anderen Hochschul-Datenschutzbeauftragten.