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Humboldt-Universität zu Berlin

Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

2012 - 2015

Das Land Berlin setzt sich angesichts der Tatsache, dass Frauen in Forschung, Lehre und auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsebenen weiterhin unterrepräsentiert sind, für eine gezielte Frauenförderung ein.

Der Senat von Berlin hat im August 2011 die Fortsetzung des Berliner Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre für den Zeitraum 2012 bis 2015 mit neuer Schwerpunktsetzung beschlossen.

  1. Förderziele
  2. Förderschwerpunkte
  3. Finanzierung des Programms
  4. Förderverfahren und Vergabe
  5. Geschäftsführung

1. Förderziele

  • Überwindung bestehender struktureller Hemmnisse bei der Verwirklichung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre,
  • Erhöhung der Zahl von Frauen auf Professuren sowie Führungspositionen in Forschung und Lehre,
  • Erhöhung der Anteile von Frauen in allen Qualifikationsstufen und bei den jeweiligen Abschlüssen insbesondere in den Disziplinen, in denen eine Unterrepräsentanz besteht,
  • Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre.

2. Förderschwerpunkte

2.1 Vorgezogene Nachfolgeberufungen von Frauen auf W 2- und W 3-Professuren bei Unterrepräsentanz von Professorinnen im jeweiligen Fach

2.2 Berufungen auf befristete W 2-Professuren bei Unterrepräsentanz von Professorinnen im jeweiligen Fach

2.3 Förderung von Maßnahmen zur:

2.3.1 Qualifizierung und Professionalisierung von Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen für eine Professur an Universitäten, Kunsthochschulen und Fachhochschulen,

2.3.2 Stabilisierung der wissenschaftlichen Karriere von Frauen in der Postdoktorandenphase,

2.3.3 Implementierung von Genderaspekten in Forschung und Lehre,

2.3.4 Qualifizierung von Frauen in den Natur- und Technikwissenschaften.

2.4 Aufbau des Dual Career Netzwerkes Berlin

3. Finanzierung des Programms

Das Fördermittelvolumen beträgt bis zu 3.398.000 € jährlich. Die Grundfinanzierung des Programms erfolgt durch Landesmittel der für Frauen zuständigen Senatsverwaltung in Höhe von 1.023.000 € und der für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltung in Höhe von 1.500.000 €. Die beteiligten Hochschulen erbringen bei Fördermaßnahmen unter Punkt 2.3 eine Kofinanzierung in Höhe von ca. 875.000 € (ca. 1/3).

4. Förderverfahren und Vergabe

Die Fördermittel des Berliner Programms werden durch eine Auswahlkommission Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre im Auftrag der für Frauen und für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltungen vergeben Die abschließende Entscheidung über vorgezogene Berufungen erfolgt mit Billigung des für Wissenschaft zuständigen Staatssekretärs und der für Frauen zuständigen Staatsekretärin.

Die Auswahlkommission besteht aus drei Vertreterinnen bzw. Vertretern der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Hochschulen (LKRP), drei Vertreterinnen der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten der Hochschulen (LaKoF), einer Wissenschaftlerin aus dem Bereich Frauen- und Geschlechterforschung, einer Wissenschaftlerin bzw. einem Wissenschaftler aus den Natur- und Technikwissenschaften und einer Künstlerin der Berliner Hochschulen sowie je einer Vertreterin bzw. einem Vertreter der für Frauen und für Wissenschaft zuständigen Senatsverwaltungen.

5. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung für die Umsetzung des Programms obliegt der Humboldt-Universität.

Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören:

  • Öffentlichkeitsarbeit zum Programm,
  • Beratung der Hochschulen bei der Antragstellung,
  • Ausschreibung zum Förderprogramm und Durchführung des Antragsverfahrens,
  • Koordination der Tätigkeit der Auswahlkommission, Vor- und Nachbereitung der Kommissionssitzungen,
  • Umsetzung der Förderentscheidungen der Auswahlkommission,
  • Bewirtschaftung der Fördermittel,
  • Controlling der Umsetzung des Programms,
  • Zusammenfassung der jährlichen Berichterstattung der Hochschulen für die Auswahlkommission,
  • Vorbereitung der Berichte an das Abgeordnetenhaus von Berlin auf der Grundlage der Berichte der Hochschulen.

Kontakt

Dr. Birgit Rößler
Humboldt-Universität zu Berlin

Geschäftsstelle Berliner Programm zur Förderung der Chancengleichheit
für Frauen in Forschung und Lehre
Raum 2106
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Tel.: +49 (30) 2093-2127
Fax: +49 (30) 2093-2132
birgit.roessler.2@uv.hu-berlin.de

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