Mustervertrag für Gastaufenthalte
Die Humboldt-Universität ist eine außerordentlich nachgefragte Gastgeberin. Wissenschaftler/innen aus aller Welt kommen gerne an unsere Universität, um sich mit unseren wissenschaftlichen Arbeitsgruppen auszutauschen oder gemeinsam ein Problem zu erforschen.
Bei Aufenthalten, in denen ein finanzieller Ausgleich erfolgt, ist es erforderlich, dass mit dem Gast eine Vereinbarung getroffen wird, die die Essentialen des Aufenthaltes regelt. Bei längeren Aufenthalten ohne finanziellen Ausgleich kann dies ebenfalls sinnvoll sein.
Um Ihnen den Aufwand zu erleichtern, haben wir für beide Fälle Musterverträge entwickelt, die zur Anwendung gelangen, wenn es sich um eine selbständige (im Unterschied zu einer abhängigen sozialversicherungspflichtigen) Tätigkeit des Gastwissenschaftlers handelt:
Mustervertrag für Gastaufenthalte
ohne finanziellen Ausgleich
Administrativer Hinweis
Der Vertrag kann vom Dekan unterschrieben werden, sofern der
bereitgestellte Mustervertrag unverändert übernommen wird. Sollten
Änderungen erforderlich sein, wenden Sie sich bitte an die Forschungsabteilung.
Mustervertrag für Gastaufenthalte,
die aus Drittmitteln finanziert werden
Administrative Hinweise
Für diesen Vertrag ist - sofern es individuell keine abweichende
Regelung gibt-, die Unterschrift der Forschungsabteilung
erforderlich.
Den Vertrag bitten wir, in dreifacher Ausfertigung von dem
Gastwissenschaftler / der Gastwissenschaftlerin sowie dem Projektleiter
/ der Projektleiterin unterzeichnet an die Forschungsabteilung zur
rechtsverbindlichen Unterschrift für die Humboldt-Universität zu
senden.
Bei der Rechnungslegung durch den Gast ist nach Möglichkeit das
Formular
Zuschussabforderung
(deutsche Version / englische Version)
zu verwenden. Dieses senden Sie bitte nach Unterzeichnung durch den
Gast sowie mit der Bestätigung des Projektleiters/der Projektleiterin,
dass der Gastaufenthalt ordnungsgemäß erfolgt ist, an die
Forschungsabteilung.
Bitte beachten Sie, dass der Mustervertrag davon ausgeht, dass sich
der Gastwissenschaftler/die Gastwissenschaftlerin ausschließlich oder
ganz überwiegend im eigenen (Forschungs-)Interesse an der
Humboldt-Universität aufhält und der Vertrag dementsprechend
ausgestaltet ist. (Die Zahlung des Entgelts kann insofern
umsatzsteuerfrei erfolgen.) Ist hingegen beabsichtigt, dass der
Gastwissenschaftler/die Gastwissenschaftlerin konkrete Aufgaben an der
Humboldt-Universität verpflichtend übernimmt, sind bei der
Vertragsgestaltung Besonderheiten zu beachten. Bitte wenden Sie sich in
diesen Fällen zur weiteren Abstimmung an den Bereich
Vertragsmanagement.
Sofern Sie Forschung oder Entwicklung betreiben, bei der es nicht
unwahrscheinlich ist, dass auch eine Erfindung erfolgen kann, sollten
Sie mit dem Gast gesonderte Verträge zur Rechteregelung abschließen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an die
Kontaktstelle
für Patente und Lizenzen der Humboldt-Universität.