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Humboldt-Universität zu Berlin

Humboldt-Universität zu Berlin | Forschung | Service | Verfahren für Geräteinvestitionen

Verfahren für Geräteinvestitionen

Geräteinvestitionen allgemein

Unter Geräteinvestitionen werden Beschaffungen von Geräten verstanden, die teurer als 5.000 Euro sind. Die Humboldt-Universität erhält jährlich Mittel für Geräteinvestitionen, die nach einem internen Verfahren vergeben werden. Großgeräte mit Beschaffungskosten über 200.000 Euro bedürfen eines gesonderten Verfahrens über die Senatsverwaltung und die DFG.

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Neuregelung der Investitionsmittelzuteilung
Mit dem Ziel, die Investitionsmittelzuteilung für Großgeräte (Titel 81279) transparenter und gerechter zu gestalten, hat das Präsidium der Humboldt-Universität zu Berlin eine Änderung des bisherigen Vergabeverfahrens beschlossen. Diese Änderung tritt ab dem Jahr 2012 in Kraft. Eine Gerätekommission entscheidet über die Förderung. Es sind Fristen zu beachten.

  • Die Einzelheiten der neuen Regelung sind ein roter Pfeil hier abrufbar.
  • Das Antragsformular können Sie ein roter Pfeil hier downloaden.

Die Neuregelung gilt ab dem 01.01.2012 und ersetzt die bisher gültigen Regelungen.

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Geräte teurer als 200.000 Euro

Unabhängig davon, ob es sich um "Großgeräte der Länder" oder um "Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG" handelt, ist ein Begutachtungsverfahren durch die DFG durchzuführen. Weitere Informationen und Anmeldebögen finden Sie auf den Seiten der DFG.

Die Universität erhält bei Anträgen auf Forschungsgroßgeräte nach Art. 91b GG einen Zuschuss der DFG in Höhe von 50%!

Bitte beachten Sie, dass Anträge für Geräte mit Kosten über 200.000 Euro über die Universität (Forschungsabteilung) und die Senatsverwaltung an die DFG geleitet werden müssen. Eine direkte Antragstellung bei der DFG ist nicht möglich.

Ansprechpartnerin in der Forschungsabteilung ist Frau Klug, Tel. 2093 1673, Email: kerstin.klug@uv.hu-berlin.de.