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Humboldt-Universität zu Berlin

Interne Förderung

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Neuregelung zur Anschubfinanzierung von Drittmittelvorhaben
In der Erwartung, damit die Vorraussetzungen für die Einwerbung von Drittmittel an der Humboldt-Universität zu Berlin zu verbessern, wurde die Anschubfinanzierung für schwerpunktbildende, drittmittelfinanzierte Forschungsvorhaben neu gestaltet.

Ziel dieser Neuregelung ist es, durch eine substantielle Unterstützung aus zentralen Fonds die Neueinwerbung von wichtigen Forschungsprojekten zu initiieren und zu unterstützen und damit die Schwerpunktbildung zu fördern und die Drittmitteleinnahmen der Universität zu erhöhen. Mit Inkrafttreten der Regelung werden daher deutlich mehr Mittel als bisher für die Vorbereitung dieser Forschungsvorhaben zur Verfügung gestellt.

  • Die Einzelheiten der neuen Regelung finden Sie ein roter Pfeil hier.
  • Ein Leitfaden für die Antragsstellung ist ein roter Pfeil hier abrufbar.

 

Die bisherigen Regelungen zu den Förderbereichen Anschubfinanzierung, Nachwuchs und Forschungspreise sind mit Veröffentlichung der neuen Regelung außer Kraft gesetzt.

Die Regelungen zum Förderbereich Schwerpunkte/Interdisziplinäre Zentren gelten weiterhin. Die Regelungen dazu finden Sie ein roter Pfeil hier .

 

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Förderung von wissenschaftlichen Veranstaltungen
In sehr begrenztem Umfang ist die Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen universitärer Einrichtungen im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung möglich.

Voraussetzung für eine solche Bewilligung ist, dass zur Finanzierung der Veranstaltung weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. In der Regel sind dies Mittel von Fördereinrichtungen bzw. Sponsoren, Teilnehmergebühren und Institutsmittel.

Im Falle einer Bewilligung können zentrale Mittel generell nur bis zu der Höhe zur Verfügung gestellt werden, in der sich auch das betreffende Institut/ die betreffende Einrichtung an der Finanzierung der Veranstaltung beteiligt. Bewilligungen erfolgen in der Regel im Sinne einer Ausfallbürgschaft.

Zur Beantragung von Mitteln ist ein formloser Antrag, ein Finanzierungsplan (geplante Ausgaben und Einnahmen) sowie die Bestätigung für die Institutsbeteiligung bei der Forschungsabteilung einzureichen.

Im Rahmen einer Ausnahmeregelung können für Eröffnungsveranstaltungen von Sonderforschungsbereichen und Graduiertenkollegs einmalig bis zu 1.000 Euro bereitgestellt werden. Bei Bedarf ist bei der Forschungsabteilung ein formloser Antrag einzureichen, in dem die geplanten Ausgaben zu benennen sind.

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Unterstützung notleidender Drittmittelprojekte
Bei notleidenden Drittmittelprojekten gibt es die Möglichkeit, aus dem sog. Drittmittelpool Unterstützung zu gewähren. Bei folgenden Ereignissen drittmittelfinanzierter Projekte können Mittel zur Verfügung gestellt werden:

  • Zur Vorfinanzierung bereits bewilligter Projekte,
  • Zur Zwischenfinanzierung bei laufenden Projekten,
  • Zur Überbrückungsfinanzierung bei beantragten oder in besonderen Ausnahmefällen bei geplanten Anschlussprojekten,
  • Zur Ausfallfinanzierung bei unvorhergesehenen Ereignissen.


Zur Beantragung von Mitteln ist ein formloser Antrag bei der Forschungsabteilung einzureichen.

Grundlage: "3. Neuregelung zur Entrichtung einer Gemeinkostenpauschale bei Drittmittelprojekten und zur Einrichtung und Bewirtschaftung eines Drittmittelpools"
(vgl. ein roter Pfeil HU-Information Nr. 17/2001 vom 24.08.2001)

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