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Humboldt-Universität zu Berlin

Humboldt-Universität zu Berlin | Forschung | Patente und Lizenzen | Information über die Meldepflicht von Arbeitnehmererfindungen

Information über die Meldepflicht von Arbeitnehmererfindungen

I. Meldepflicht von Arbeitnehmererfindungen nach dem Arbeitnehmererfindergesetz

Bei der Verwertung von Forschungsergebnissen ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur Universität befinden, das Arbeitnehmererfindergesetz (ArbEG) vom 25.07.1957 anzuwenden.

I. 1.
Im § 4 ArbEG wird unterschieden zwischen Diensterfindungen und freien Erfindungen. Meldepflichtig sind nur Diensterfindungen (z.B. von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern), die während der Dauer des Arbeits- oder Dienstverhältnisses gemacht wurden und entweder aus der dem Arbeitnehmer / der Arbeitnehmerin obliegenden Tätigkeit entstanden sind oder maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten der Universität beruhen. Sonstige Erfindungen sind freie Erfindungen, über die frei verfügt werden kann, die allerdings der Universität anzuzeigen sind (Mitteilungs- und Anbietungspflicht §18 und §19 ArbEG).

I. 2
Die frühere Sonderregelung für Professoren und Professorinnen, Dozenten und Dozentinnen und wissenschaftliche Assistenten bzw. Assistentinnen besteht seit dem 07.02.2002 nicht mehr. Ab jetzt gilt an Hochschulen der Grundsatz, dass jede Erfindung in Anspruch genommen werden kann, die ein/e Hochschulbeschäftigte/r in dienstlicher Eigenschaft macht. Dafür beträgt die Erfindervergütung jetzt 30% der Brutto-Verwertungserlöse. Nähere Informationen über den rechtlichen Schutz von Forschungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt "Patente und Lizenzen" sowie dem "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen" vom 25.07.1957.

II. Inanspruchnahme/Schutzrechtserwerb durch Arbeitgeber

Nach Eingang der vollständigen Erfindungsmeldung prüft die Universität innerhalb einer Frist von vier Monaten, ob sie die Erfindung in Anspruch nimmt oder ob sie die Erfindung frei gibt. Wird die Erfindung in Anspruch genommen, so nimmt die Universität die Schutzrechtsanmeldung auf ihre Kosten vor. Die Anmeldung erfolgt unter dem Namen der Universität, wobei die Erfinder/innen in den Anmeldeunterlagen benannt werden.

Ansprechpartner an der Universität
Erfindungsmeldungen sind an die Forschungsabteilung der Universität zu richten. Bei der Kontaktstelle erhalten Sie weitere Auskünfte und Vordrucke für Schutzrechtsanmeldungen.

Humboldt-Universität zu Berlin
Forschungsabteilung / Kontaktstelle Patente und Lizenzen
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Tel.: +49 30 2093-1652
Fax.: +49 30 2093-1660
E-Mail: patente@uv.hu-berlin.de

Weitere Informationen zu Patenten und Lizenzen / Formulare:
ein roter Pfeil Formular Erfindungsmeldung (PDF)
ein roter Pfeil "Gesetz über Arbeitnehmererfindungen" v. 25.07.1957
ein roter Pfeil Patente und Lizenzen: der rechtliche Schutz von Forschungsleistungen
ein roter Pfeil Wichtige Informationsstellen im WWW

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