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Humboldt-Universität zu Berlin

Interdisziplinäre Zentren

Die Verfassung der Humboldt-Universität (§25) sieht die Einrichtung von Interdisziplinären Zentren vor. Diese können neben Fakultäten, Zentralinstituten und zentralen Einrichtungen etabliert werden. Sie dienen der Durchführung interdisziplinärer Projekte in Lehre, Forschung, Nachwuchsförderung und wissenschaftlicher Weiterbildung.

Der Akademische Senat hat mit Beschluss vom 17.02.2004 Grundsätze erlassen, die für die Einrichtung von Interdisziplinären Zentren gelten.

Als Zentren nach dieser Regelung wurden bisher anerkannt:


Darüber hinaus gibt es folgende weitere Zentren, die bereits vor dem Beschluss vom 17.02.2004 eingerichtet wurden: