Anmeldung zur Promotion - Anmeldungsablauf
- Voraussetzungen
- Promovieren in Deutschland
- Zusatzinformationen für ausländische Promovierende
- Kosten der Einschreibung
- Hinweise zur Vergabe und Betreuung externer Promotionen
- Hinweise zu Promotionen von Fachhochschulabsolventen/innen
Anmeldungsablauf
Die Promotion ist zeitig bei dem zuständigen Gremium der Fakultät zur Absicherung des Promotionsvorhabens anzumelden. Dieses ist in der Regel beim Prodekan für Studium und Lehre angesiedelt. Die hier einzureichenden Unterlagen sind in der Promotionsordnung aufgeführt (Betreuungszusage, Titel der Arbeit, Arbeits- und Zeitplan, Abschlusszeugnisse, Lebenslauf, Veröffentlichungsliste).
Das zuständige Gremium der Fakultät beschließt über die Aufnahme und legt ggf. Zulassungsbedingungen fest. Danach erfolgt die offizielle Mitteilung über Annahme oder Ablehnung als Doktorand/in.
Gesetzliche Grundlage für eine Entscheidung der Fakultät sind das
BerlHG insbesondere der §35 und die
Promotionsordnung des Faches.
Neben der beschriebenen obligatorischen Anmeldung der Promotion, muss
auch eine Einschreibung als Promotionsstudent/in erfolgen, wenn der/die
Promovend/in nicht als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in eingestellt ist.
Zuständig dafür ist der
Studierendenservice der Studienabteilung.
Die Einschreibung setzt die Zahlung der Semesterbeiträge voraus.
Sollte der/die Promovend/in als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in eingestellt werden, ist zu beachten, dass die Anmeldung zur Promotion auf der einen Seite und die Einstellung bzw. Immatrikulation auf der anderen Seite ZWEI verschiedene Abläufe sind, die parallel laufen.