Humboldt-Preis
Der Humboldt-Preis, d.h. der Preis der Humboldt-Universität zu Berlin für ausgezeichnete wissenschaftliche Arbeiten von Studierenden und Nachwuchswissenschaftler/innen, wird seit 2008 nach einer neuen Richtlinie wie folgt ausgelobt:
- 750 Euro für Bachelorabschlussarbeiten,
- 1500 Euro für Master-, Magister-, Diplom- oder Staatsexamensarbeiten,
- 3000 Euro für Dissertationen,
- 2000 Euro für eine Arbeit, die sich mit dem Thema "Judentum" oder "Antisemitismus" auseinandersetzt.
Es können auch besondere wissenschaftliche Leistungen von Studierenden und Doktoranden/Doktorandinnen berücksichtigt werden, die im Rahmen von Projekten seit dem letzten Einreichungstermin (1. Juli 2012) erarbeitet wurden, aber nicht mit einem der genannten Abschlüsse verknüpft waren.
Vorschlagsberechtigt sind Dekaninnen oder Dekane.
Grundsätzlich soll maximal eine Arbeit je Kategorie und Institut bzw. Fakultät (Monofakultäten) eingereicht werden.
Die Preise werden zur Eröffnung des jeweiligen Akademischen Jahres durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Humboldt-Universität an die Preisträger übergeben.
Einzureichende Unterlagen:
- Zwei Exemplare der Arbeit, die nach der Bewerbungsfrist des Vorjahres abgeschlossen wurde
sowie in dreifacher Ausführung:
- Kurzfassung der Arbeit bzw. die Thesen der Dissertation,
- mindestens zwei Gutachten,
- Lebenslauf,
- Publikationsliste,
- Stellungnahme des Dekans,
- eine kurze, von der Verfasserin bzw. dem Verfasser der Arbeit erstellte, allgemeinverständlich formulierte Zusammenfassung, in der auch die Relevanz der Arbeit im wissenschaftlichen und transdisziplinären Kontext zum Ausdruck kommt (max. 3.000 Zeichen).
- bei Abschlussarbeiten: Kopie des Abschlusszeugnisses bzw. der Promotionsurkunde.
Anträge bitte bis zum 1. Juli jeden Jahres an:
Humboldt-Universität zu Berlin
Forschungsabteilung
Humboldt-Preis
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Tel.: 030-2093-1568
nachwuchs@uv.hu-berlin.de
