FAQ zur Bewerbung
Diese FAQ gelten nur für eine Bewerbung zum 1. Fachsemester des Erststudiums sowie des Masterstudiums. Wenn Sie sich für ein Zweitstudium, ein höheres Fachsemester oder nach § 11 BerlHG bewerben, schauen Sie bitte hier.
Abkürzungen
AMB Amtliches Mitteilungsblatt
ASSP Allgemeine Satzung für Studien- und Prüfungsangelegenheiten (Zweite Änderung)
PO Prüfungsordnung
SO Studienordnung
ZZS Zugangs- und Zulassungssatzung
Abschlüsse
Kann ich an der Humboldt-Universität einen Magister oder ein Diplom machen?
Sie finden in der Onlinebewerbung ausschließlich Studienfächer und Abschlussziele, die an der Humboldt-Universität aktuell angeboten werden. Es handelt sich dabei in erster Linie um Bachelor- und Masterstudiengänge. Details finden Sie im Studienangebot.
Beglaubigung
Was ist eine amtlich beglaubigte Kopie?
Bescheid
Wann erhalte ich einen Bescheid über meine Zulassung oder Ablehnung?
Siehe Zulassung
Bewerbungsantrag
Wie oft kann ich mich bewerben?
Sie können sich nur für einen Studiengang bewerben und nur einen Antrag mit Hilfsantrag (außer MA-Studiengänge, Zweitstudium, Bewerbungen nach § 11 BerlHG und ins höhere Fachsemester) stellen. Gehen von Ihnen mehrere Anträge ein, wird nur der von Ihnen zuletzt gestellte Antrag mit der höchsten Bewerbungsnummer bearbeitet. Liegt ein schwerwiegender Irrtum vor, senden Sie erneut eine Bewerbung und reichen Sie Ihre Unterlagen dann zu der neuen zugewiesenen Bewerbungsnummer ein.
Merken Sie sich unbedingt Ihre Bewerbungsnummer, am besten, indem Sie sich die Kontrollansicht ausdrucken.
Fachrelevante Voraussetzungen
Siehe Zugangsbedigungen
Fächerkombination
Muss ich mehrere Zweitfächer angeben?
Nein. Sie können voraussichtlich für ein Zweitfach bewerben.
Warum finde ich meine gewünschte Fächerkombination nicht?
Diese Kombination ist dann an der Humboldt-Universität leider nicht möglich.
Hilfsantrag
Mit einem Hilfsantrag können Sie zusätzlich zu Ihrem ersten Studienfachwunsch (Hauptantrag) einen anderen Studiengang (Zweitwunsch) beantragen, für den Fall, dass Sie nicht für Ihren Erstwunsch zugelassen werden.
Hilfsanträge werden nur dann berücksichtigt, wenn nach Abschluss des Hauptverfahrens noch freie Plätze vorhanden sind. Bei einem Hilfsantrag werden Sie nur im Falle einer Zulassung während des Nachrückverfahrens schriftlich informiert, Ablehnungsbescheide werden für Hilfsanträge nicht verschickt.
Ein Hilfsantrag kann nicht bei Bewerbungen ins Zweitstudium, nach § 11 BerlHG, für ein Masterstudium und in ein höheres Fachsemester gestellt werden.
Losverfahren
Das Losverfahren erfolgt nach dem Haupt- und Nachrückverfahren, um noch frei gebliebene Studienplätze zu vergeben. Alle Bewerberinnen und Bewerber, die abgelehnt wurden, nehmen automatisch daran teil, darüber hinaus können formlose Anträge zur Teilnahme am Losverfahren gestellt werden.
Sonderantrag
Am Auswahlverfahren nimmt jeder mit den allgemeinen Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, Wartesemester und sofern gefordert fachrelevante Voraussetzungen) teil. Mit Sonderanträgen können Sie unter Umständen diese Auswahlkriterien verbessern.
Wenn Sie „Extras“ geltend machen wollen, beantworten Sie den zutreffenden Sonderantragspunkt mit „Ja“ und fügen amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise bei. Für den früheren Zulassungsbescheid der Humboldt-Universität genügt eine Kopie.
Termine und Fristen
Ich bin im Urlaub oder nicht in Deutschland, wenn die Bescheide verschickt werden und die Immatrikulation vorzunehmen ist. Was kann ich tun?
Hinterlassen Sie in diesem Fall vorsorglich einer Person Ihres Vertrauens eine Vollmacht (auch bei Eltern und Geschwistern erforderlich), die diese dazu berechtigt, Ihre Immatrikulation vorzunehmen. Die Vollmacht muss zusammen mit den Einschreibunterlagen im Original eingereicht werden.
Kann ich meine Bewerbung noch am darauffolgenden Werktag einreichen, wenn der Bewerbungsschluss ein Sonntag ist?
Nein. Die Bewerbung muss am letzten Tag des Bewerbungsverfahrens bis 23:59 Uhr eingehen (Ausschlussfrist). Nutzen Sie ggf. den Nachtbriefkasten, um die Frist zu wahren.
Unterlagen
Bekomme ich eine Bestätigung, dass meine Bewerbung eingegangen ist?
Ja. Wenn Sie in Ihrer Bewerbung eine gültige E-Mail-Adresse angeben, erhalten sie eine Eingangsbestätigung, die jedoch keine Bestätigung der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen darstellt.
Werde ich informiert, wenn meine Unterlagen nicht vollständig sind?
Nein. Sie können jedoch den Stand der Bearbeitung Ihrer Bewerbung durch die Online-Statusabfrage bzw. über den Bewerbungsstatus oder telefonisch unter Angabe Ihrer Bewerbungsnummer erfragen.
Wie bekomme ich meine Bewerbungsunterlagen zurück?
In Ihrem Bescheid werden Sie informiert, in welchem Zeitraum eingereichte Dokumente zurückgesandt werden und wie Sie die Rücksendung beantragen können. Sie müssen der Bewerbung keinen frankierten Rückumschlag beilegen.
Zugangsvoraussetzungen
Was sind fachrelevante Voraussetzungen?
Fachrelevante Voraussetzungen sind von der Fakultät für ein Fach festgelegte Zugangsbedingungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie sich für das Fach bewerben können (siehe ZZS, zurzeit in Überarbeitung). Die Erfüllung der Voraussetzungen müssen Sie nachweisen. Ob Ihr Fach betroffen ist, finden Sie im Studienangebot.
Zulassung
Bekomme ich in jedem Fall einen Bescheid?
Ja. Sie bekommen entweder einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid zugesandt, jedoch nur für den Hauptantrag (siehe Hilfsantrag).
Wann bekomme ich Bescheid, ob ich zugelassen wurde?
Dies entnehmen Sie bitte dem Terminplan, der der Online-Bewerbung beigefügt ist.
Das sind unter anderem die Durchschnittsnote der Zugangsberechtigung (z. B. Abitur) und Wartesemester, aber auch studienfachbezogene berufliche Qualifikationen, Praktika und praktische Tätigkeiten u. ä. Letztere sind kein Muss, um am Auswahlverfahren teilnehmen zu können, sie können aber unter Umständen positiv berücksichtigt werden.