Wie hoch ist der NC?
Häufig wird gefragt "Wie hoch ist der NC?", und erwartet wird eine Abitur-Durchschnittsnote, die man haben muss, um im entsprechenden Fach einen Studienplatz zu bekommen. Diese Annahme ist jedoch falsch. Hinter dem Begriff NC (Numerus clausus) verbirgt sich vielmehr eine Kapazitätsbegrenzung, d.h. eine bestimmte Zahl von Studienplätzen, die für ein Fach zur Verfügung steht.
Praktisch bedeutet das für Sie, dass Sie sich nicht einfach einschreiben können, sondern sich zunächst bewerben müssen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist zeigt sich, ob die vorhandenen Plätze für alle eingegangenen Bewerbungen ausreichen:
- Falls ja, bekommen alle einen Zulassungsbescheid und können sich damit einschreiben, in den folgenden Tabellen steht dann "alle zugelassen".
- Falls nicht, gibt es ein Auswahlverfahren1. Dabei werden verschiedene Auswahlkriterien2 verwendet. Eines davon, in der Regel das wichtigste, ist bei grundständigen Studiengängen die Abitur-Durchschnittsnote. Entsprechend dieser Kriterien werden nun Rangfolgen unter den Bewerbern erstellt. Die ranghöchsten Bewerber bekommen die vorhandenen Studienplätze. Den Tabellen siehe unten können Sie entnehmen, bei welchem Stand in der Rangfolge die letzte Zulassung erfolgte (einschließlich 1. Nachrückverfahren).
Hier eine Erläuterung am Beispiel Monobachelor Agrarwissenschaften:
- 60% der Plätze (Spalte Hochschulauswahlverfahren) wurden nach den beiden Kriterien Durchschnittsnote (ging zu 90% ein) und studienrelevante berufspraktische Erfahrung (ging zu 10% ein) vergeben. Der/die zuletzt Zugelassene hatte dabei eine Durchschnittsnote von 2,5.
- 20% der Plätze wurden dann nach Durchschnittsnote vergeben, letzte Zulassung bei 2,7.
- 20% der Plätze wurden schließlich nach Wartesemestern3 vergeben. Die letzte Zulassung lag bei 2 Wartesemestern Wer weniger als 2 Wartesemester hatte, bekam in dieser Rangfolge also keinen Platz.
Was können Sie tun?
Kann ich im Voraus klären, ob ich einen Studienplatz bekommen werde?
Nein, das ist in NC-Studiengängen nicht möglich. Die folgenden Tabellen bieten lediglich eine Orientierungsmöglichkeit darüber, ob Sie im vergangenen Auswahlverfahren einen Platz bekommen hätten. In Zukunft können sich sowohl Bewerberverhalten als auch Kapazitäten und Auswahlkriterien in nicht vorhersagbarer Weise ändern.
Kann ich mich sicherheitshalber noch an anderen Universitäten bewerben?
Ja, bitte erkundigen Sie sich dort nach den Modalitäten (www.hochschulkompass.de). Möglicherweise finden Sie sogar eine Hochschule, die Ihr gewünschtes Studium ohne NC anbietet!
Kann ich mich sicherheitshalber an der HU für mehrere Studiengänge gleichzeitig bewerben?
Nein, Sie können nur einen Zulassungsantrag pro Semester stellen (dieser enthält allerdings Möglichkeiten für Ersatzwünsche). Alles zur Bewerbung an der HU finden Sie im Online-Bewerbungsportal unter http://studium.hu-berlin.de/bewerbung.
Grenzwerte-Tabellen
Monobachelor, Kombinationsbachelor Kernfach, Rechtswissenschaft
Kombinationsbachelor Zweitfach
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1 Diese Erläuterungen gelten nicht für Bewerbungen zum höheren Fachsemester, siehe dazu Merkblatt "Fachwechsel"!
2 Auswahlkriterien siehe Zugangs- und Zulassungssatzung der HU, mit fachspezifischen Anlagen unter http://studium.hu-berlin.de/beratung/sa.
3 Wartesemester sind i.d.R. die Zeit seit dem Abitur, während der Sie nicht an einer deutschen oder europäischen Hochschule eingeschrieben waren. Entgegen anderslautenden Gerüchten entstehen sie also automatisch, man kann sich nicht auf "Wartelisten" vormerken lassen. Und: Wartesemester verbessern nicht die Durchschnittsnote! - Berliner Hochschulzulassungsverordnung unter www.hu-berlin.de/studium/beratung/merk/BerlHZVO