Zugang zum Studium
- Welche Staatsangehörigkeit bzw. was für eine Hochschulzugangsberechtigung besitze ich?
- Existiert für meinen Studiengang ein NC und ist dieser evtl. bundesweit?
1. Staatsangehörigkeit und Hochschulzugangsberechtigung
Studieninteressierte mit deutscher Staatsangehörigkeit müssen sich
für das erste Fachsemester in jedem Fall bewerben,
wenn das gewünschte Fach NC-belegt bzw. begrenzt ist.
Sind weder das gewünschte Kern- oder Monofach noch
Zweit- oder Beifach zulassungsbeschränkt, erfolgt der Zugang über
die freie Einschreibung.
Studieninteressierte ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen sich
in jedem Fall bewerben.
Ausländer mit Interesse an einem Studienabschluss oder aber auch
ohne Interesse an einem Studienabschluss und außerhalb jedweder
Programme wenden sich bitte an die Erstberatung für ausländische
Studienbewerber/innen. Wer innerhalb eines Programmes an der HU
studieren möchte, meldet sich direkt bei der Abteilung Internationales.
Bildungsinländer und EU-Bürger sind zulassungsrechtlich
deutschen Staatsbürgern gleichgestellt.
Unterschiedlich sind jedoch die Einrichtungen, an denen sich
Bildungsinländer und EU-Bürger um eine Zulassung bewerben müssen:
Bildungsinländer
bewerben sich immer direkt an der Humboldt-Universität beim Sachgebiet Zulassungen.
EU-Bürger ohne deutsche Staatsangehörigkeit
müssen sich über uni-assist bewerben.
(Ausnahme: EU-Büger, die ihre Hochschulzugangsberechtigung
an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben; diese
bewerben sich wie Bildungsinländer immer direkt an der HU).
Berufserfahrene ohne Abitur haben mit studiengangrelevanter
Ausbildung und Berufserfahrung die Möglichkeit des Hochschulzugangs
gemäß § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG).
2. (bundesweiter) NC
Für deutsche Studieninteressierte, Bildungsinländer und EU-Bürger
können in Abhängigkeit von einem eventuellen NC folgende Fälle eintreten:
universitätsinterner NC > Online-Bewerbung, (Allgemeine Informationen zur Bewerbung)
keine Beschränkung/ NC frei > Einschreibung (Immatrikulationsbüro)