Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind gemäß § 4 Absatz 1 BlnDSG Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen (Betroffener). Generell gilt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anonymisierter Daten Vorrang hat gegenüber personenbezogenen Daten.