Presseportal

StuPa-Wahl 2018

Am 16. und 17. Januar wird das neue StudentInnenparlament der HU gewählt

Die Wahl des StudentInnenparlaments findet in diesem Jahr am 16. und 17. Januar statt. Die 60 Sitze werden entsprechend der Stimmenanzahl auf die Listen verteilt. Zur Wahl sind Listen mit mindestens drei Kandidaten zugelassen.

Wer ist wahlberechtigt?

Alle Mitglieder der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) mit studentischem Status, die ihre Mitgliedsrechte an der HU ausüben, sind wahlberechtigt. Also alle Studierenden, die an der HU ihre Beiträge zur Studierendenschaft bezahlen, auch Promovierende und Programmstudierende. Zur Urnenwahl ist die persönliche Anwesenheit sowie die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass oder Fahrerlaubnis) sowie des Studierendenausweises erforderlich.

Über das StudentInnenparlament

Das StudentInnenparlament, kurz StuPa, vertritt die studentischen und hochschulpolitischen Belange der verfassten Studierendenschaft. Es wird an der HU jedes Jahr im Januar gewählt. Das StuPa ernennt neben seinem Präsidium auch die Mitglieder des RefRates der HU.

Weitere Informationen

Kontakt

Studentischer Wahlvorstand
Humboldt-Universität zu Berlin

wahl@refrat.hu-berlin.de