Presseportal

Weitere Konsequenz: Humboldt-Universität kündigt beschuldigtem Mitarbeiter

Stellungnahme der Universitätsleitung

Die Humboldt-Universität zu Berlin (HU) verurteilt Machtmissbrauch und sexualisierte Übergriffe und geht gegen derartiges Fehlverhalten konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln vor. Einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, der zunächst freigestellt wurde, hat die Universitätsleitung daher gekündigt.

Nach den zuletzt bekannt gewordenen Vorfällen von verbal sexualisierten Übergriffen hatte die Universitätsleitung gemeinsam mit der zuständigen Institutsleitung zunächst alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur umfassenden Aufklärung der Sachverhalte und zum Schutz der Betroffenen genutzt. Anfang August wurde der Mitarbeiter bis auf Weiteres von seinen Aufgaben freigestellt (siehe Mitteilung vom 3. August 2023).

Seither hat die Universitätsleitung die internen Ermittlungen intensiv weitergeführt. Die Universitätsleitung ist davon überzeugt, dass die weitere Beschäftigung des Mitarbeiters den Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Humboldt-Universität nicht mehr zuzumuten ist. Nach Prüfung aller arbeits- und personalrechtlichen Möglichkeiten hat die Universitätsleitung dem Mitarbeiter nun zum 18. August 2023 außerordentlich gekündigt. Am 30. August ist der HU die Klage des betreffenden Mitarbeiters gegen seine außerordentliche Entlassung zugestellt worden.

Die aktuelle Universitätsleitung setzt mit dieser Kündigung ein klares Signal dafür, dass ein respektvolles Miteinander die Grundlage von Lehre und Forschung an der Humboldt-Universität zu Berlin ist. Vorwürfen von Machtmissbrauch und sexualisierten Übergriffen geht sie konsequent nach. Dabei stützt sie sich auf die Dienstvereinbarung der HU für ein respektvolles Miteinander, die seit 2014 in Kraft ist. Diese schützt Hochschulangehörige und Gäste vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung, und sie regelt die Rechte der Opfer sowie Verfahren und Maßnahmen in Konfliktfällen. Diese können von Beratung und Moderation über eine schriftliche Abmahnung bis zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens oder – wie in diesem Fall – bis zur außerordentlichen Kündigung reichen. An dieser Richtlinie muss die Universität ihr Handeln messen.

Die Universität ist auf die Information durch Betroffene angewiesen. Daher bitten wir auch weiterhin alle Betroffenen, sich an die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, direkt an die Hochschulleitung oder an die Studierendenvertretungen zu wenden, wenn es noch weitere, bisher unbekannte Fälle von Fehlverhalten geben sollte. Nur so ist es möglich, zeitnah Ermittlungen zu konkreten Vorfällen einzuleiten und gegebenenfalls rechtliche Maßnahmen zu ergreifen.