Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie ausschließlich eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (oftmals das Abitur) oder im Rahmen eines Studiums ausschließlich Studienzeiten an einer deutschen Hochschule haben, bewerben Sie sich für Studiengänge mit und ohne NC unter Beachtung der Fristen direkt an der Humboldt-Universität.

Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Wenn Sie ausschließlich eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen (oftmals das Abitur) oder im Rahmen eines Studiums ausschließlich Studienzeiten an einer deutschen Hochschule haben, bewerben Sie sich für Studiengänge mit und ohne NC unter Beachtung der Fristen direkt an der Humboldt-Universität.
Internationale Studieninteressierte
Wenn Sie ausschließlich über eine nicht-deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen oder Ihre Bewerbung auf ausländische Studienzeiten stützen, bewerben Sie sich bitte für die Humboldt-Universität über uni-assist. Hierbei sind die geltenden Fristen zu beachten. Die einzige Ausnahme bilden Bewerber*innen, die bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Humboldt-Universität immatrikuliert sind.

Internationale Studieninteressierte
Wenn Sie ausschließlich über eine nicht-deutsche Hochschulzugangsberechtigung verfügen oder Ihre Bewerbung auf ausländische Studienzeiten stützen, bewerben Sie sich bitte für die Humboldt-Universität über uni-assist. Hierbei sind die geltenden Fristen zu beachten. Die einzige Ausnahme bilden Bewerber*innen, die bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Humboldt-Universität immatrikuliert sind.
Bewerbung für ein weiterbildendes Studium (Master oder Zertifikat)
Wenn Sie bereits einen Hochschulabschluss haben, können Sie sich für einen weiterbildenden Masterstudiengang bewerben. Oder optional für einen Zertifikatsstudiengang.

Bewerbung für ein weiterbildendes Studium (Master oder Zertifikat)
Wenn Sie bereits einen Hochschulabschluss haben, können Sie sich für einen weiterbildenden Masterstudiengang bewerben. Oder optional für einen Zertifikatsstudiengang.
Entscheidungshilfe für unklare Fälle
Sie wissen noch nicht, über welches Portal Sie sich bewerben müssen? Nutzen Sie einfach unseren Bewerbungscheck.
Häufig gestellte Fragen
- An der Humboldt-Universität bewerben Sie sich online unter studienplatz.hu-berlin.de.
- Sie bewerben sich erst dann, wenn Sie Ihr Zeugnis (z. B. das Abiturzeugnis) vorliegen haben.
- Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben, der am zentralen Verfahren von hochschulstart.de teilnimmt, registrieren Sie sich bitte dort zuerst. Welcher Studiengang am Verfahren teilnimmt, erfahren Sie im Studienangebot.
Bitte beachten Sie für die Bewerbung unsere Hinweise zum DoSV. - Sie registrieren sich zuerst und bewerben sich dann im zweiten Schritt für Ihren Studiengang.
- Nach erfolgter Registrierung können Sie Ihre Bewerbung/en anlegen.
- Wir unterscheiden zwischen Bachelor ohne Lehramtsoption und Bachelor mit Lehramtsoption oder Lehramtsbezug. Davon hängen auch die Studienfächer ab, für die Sie sich bewerben können.
- Sonderanträge stellen Sie im Laufe der Online-Bewerbung.
- Bitte beachten Sie, dass Sie für die sogenannte "Minderjährigen-Quote" keinen Antrag stellen müssen; wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht 18 Jahre alt sind, kommen Sie automatisch in diese Quote.
- Am Ende der Online-Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Ihre eingegebenen Daten zu kontrollieren. Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, erfahren Sie im Verlauf der Online-Bewerbung.
- Bitte schauen Sie sich alles genau und in Ruhe an, damit Sie nichts vergessen. Alles, was wir von Ihnen zur Bewerbung haben wollen, muss bis zum Ende der für Sie gültigen Bewerbungsfrist hochgeladen sein.
Anzahl der Bewerbungen für einen Studiengang ohne NC
- Sie können für Studiengänge ohne NC einen Antrag stellen.
Anzahl der Bewerbungen für einen Studiengang mit NC
- Grundständige Studiengänge (Bachelor): Sie können für grundständige Studiengänge mit NC drei Anträge stellen, davon einen zum höheren Fachsemester.
- Weiterführende Studiengänge (Master): Sie können für weiterführende Studiengänge mit NC einen Antrag stellen (1. oder höheres Fachsemester).
- Zweitstudium und Bewerbungen nach § 11 BerlHG (ohne Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach § 11 Abs. 2 und 3): Sie können einen Antrag stellen.
- Bewerber*innen, bei denen der erste berufsqualifizierende Abschluss eines Hochschulstudiums wegen Fehlens einzelner Prüfungsleistungen noch nicht ganz vollständig vorliegt, können einen Antrag für einen weiterführenden Studiengang (Master) sowie drei Anträge für einen Bachelor stellen.
- B.A. steht für Bachelor of Arts, grob gesagt für geisteswissenschaftliche Studiengänge. B.Sc. steht für Bachelor of Science, grob gesagt für naturwissenschaftliche Studiengänge. Es gibt an der Humboldt-Universität keinen B.Ed.
- Es gibt Kombinationsbachelor und Monobachelor. In einem Kombibachelor studieren Sie zwei Fächer und einen überfachlichen Wahlpflichtbereich; in einem Monobachelor haben Sie ein Fach und einen überfachlichen Wahlpflichtbereich. Wenn Sie Lehrer*in werden wollen, studieren Sie immer einen Kombibachelor mit Lehramtsbezug oder ausgeübter Lehramtsoption (B.A. oder B.Sc.).
- An der HU ist Psychologie ein Studiengang mit dem Abschluss Bachelor of Science bzw. Master of Science.
- M.A. steht für einen Master of Arts, M.Sc. für einen Master of Sciences, der M.Ed. ist der Master of Education, den Sie brauchen, um Lehrer*in zu werden.
Maßgeblich sind die Bestimmungen in § 21 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) in der jeweils gültigen Fassung und die Bedingungen für die Teilnahme am Losverfahren zum Wintersemester 2025/26. Eine Übersicht über die Anzahl möglicher Losanträge finden Sie auf dieser Seite zusammengestellt.
- Diese müssen Sie erfüllen, um am Bewerbungsverfahren überhaupt teilzunehmen.
- Sie brauchen immer eine Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel das Abitur) oder Sie sind beruflich qualifiziert (§ 11 BerlHG).
- Für einzelne Studiengänge müssen Sie weitere Voraussetzungen erfüllen, z. B. Fremdsprachenkenntnisse haben oder Ihre sportpraktische Affinität und Sporteignung nachweisen. Bitte schauen Sie sich die Studiengangsbeschreibungen im Studienangebot an.
Ja, das ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Für Berlin sind diese in § 11 des Berliner Hochschulgesetzes geregelt – in anderen Bundesländern gelten andere Zulassungsvoraussetzungen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Studium an der HU Berlin ohne Abitur. Da 8 % der Studienplätze für berufsqualifizierte Studierende reserviert sind, finden Sie hier die entsprechenden NC-Übersichten.
Das Zulassungsverfahren besteht zunächst aus dem Hauptverfahren. Wurden nicht alle Studienplätze im Hauptverfahren vergeben und es liegen noch Studienplatzbewerbungen vor, werden danach ein oder mehrere Nachrückverfahren und danach das Losverfahren durchgeführt.
Sie nehmen automatisch an den Nachrückverfahren teil, wenn Sie sich frist- und formgemäß beworben haben. Sie müssen dann nichts weiter tun als abwarten. Die Anmeldung zum Losverfahren haben wir Ihnen auf unserer Webseite bereitgestellt.