Humboldt-Universität zu Berlin

Hinweise für Masterbewerbungen

Wenn Sie sich an der Humboldt-Universität zu Berlin für einen Masterstudiengang bewerben möchten, sind die folgenden Information wichtig für Sie.

An der Humboldt-Universität zu Berlin werden verschiedene Arten von Masterstudiengängen angeboten:

  • Konsekutive Masterstudiengänge sind Studiengänge, die inhaltlich auf einem Bachelorstudiengang aufbauen und diesen fachlich fortführen, vertiefen oder fachübergreifend erweitern.
  • Weiterbildende Masterstudiengänge setzen qualifizierte berufspraktische Erfahrung von in der Regel nicht unter einem Jahr voraus, knüpfen an diese an und vermitteln auf dieser Basis weitergehende wissenschaftliche Kompetenzen. Diese Studiengänge sind in der Regel gebührenpflichtig.

Zugangsvoraussetzungen

Sie müssen allgemeine und in der Regel spezielle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, um sich für einen Masterstudiengang an der Humboldt-Universität zu Berlin bewerben zu können.

Grundvoraussetzung für die Bewerbung ist ein erster berufsqualifizierender Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums in einer einschlägigen Fachrichtung, mit dem Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 180 ECTS-Credits bzw. Leistungspunkte (LP) oder äquivalent erworben wurden. Dieser Abschluss muss bereits vollständig erreicht worden sein und bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Antragsfrist nachgewiesen werden.

Soweit Sie sich im Zweitstudium mit dem Ziel eines weiteren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss befinden, haben Sie ein Wahlrecht, Ihre Bewerbung entweder

  • auf den ausstehenden Abschluss des Zweitstudiums oder
  • auf den bereits erworbenen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu stützen.

Soweit Sie Ihre Bewerbung auf den ausstehenden Abschluss stützen, müssen dieselben Voraussetzungen wie für Bewerbungen gänzlich ohne ersten berufsqualifizierenden Abschluss erfüllt sein (s.u.).

Ausführlichere Informationen zu den Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen einzelner Studiengänge sowie zur Form und Umfang der geforderten Nachweise finden Sie in den fachspezifischen Zugangs- und Zulassungsregelungen der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin (ZSP-HU) sowie in der alphabetischen Übersicht der Masterstudiengänge.

Beachten Sie, dass der Nachweis der zu erfüllenden Zugangsvoraussetzungen (z.B. Sprachkenntnisse) im Rahmen einer Studienplatzbewerbung bzw. einer Bewerbung auf einen zulassungsfreien Studiengang spätestens bis zum Ende der jeweils maßgeblichen Bewerbungs- bzw. Antragsfrist bei der HU eingegangen sein muss (Ausschlussfristen).

Bewerbung ohne ersten berufsqualifizierenden Abschluss

Wenn Sie sich in der Abschlussphase eines mindestens dreijährigen, deutschen oder gleichwertigen ausländischen Hochschulstudiums befinden, in dessen Rahmen Studienleistungen und Prüfungen im Umfang von mindestens 180 Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits erworben werden, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen für einen konsekutiven Masterstudiengang mit ausstehenden Abschluss bewerben.

In Ihrer Bewerbung müssen Sie dann nachweisen, dass zu dem erfolgreichen Abschluss dieses Studiums nicht mehr als 30 ECTS-Credits oder äquivalent fehlen.

Prüfungen, die erst nach Bewerbungsschluss bis zum Beginn des neuen Semesters abgenommen werden und eventuell notwendige Wiederholungsprüfungen haben keinerlei negative Auswirkungen auf das Zulassungsverfahren.

Wie sind die allgemeinen und spezifischen Zugangsvoraussetzung bei einem ausstehenden berufsqualifizierenden Abschluss nachzuweisen?

Liegt das Abschlusszeugnis mit der erforderlichen Note bei Ablauf der Bewerbungsfrist noch nicht vor, reichen Sie ein aktuelles von Ihrer bisherigen Hochschule bestätigtes Transcript of Records ein. Dieses muss die bisher erreichten Leistungspunkte bzw. ECTS-Credits, die Gesamtzahl an Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits, die zum Abschluss führen, sowie die vorläufige, aktuelle Durchschnittsnote ausweisen. Sofern aus Ihrer Notenübersicht nicht die bisher erreichten Leistungspunkte bzw. ECTS-Credits, die Gesamtzahl an Leistungspunkten bzw. ECTS-Credits, die zum Abschluss führen, sowie die vorläufige Durchschnittsnote hervorgehen, ist eine entsprechende Bescheinigung Ihres Prüfungsausschusses notwendig, aus der die erforderlichen Angaben hervorgehen. Nutzen Sie für den Nachweis ausschließlich die Zusatzbescheinigung zur Vorlage an der Humboldt-Universität zu Berlin für den Zugang zu einem weiterführenden Studium gem. § 16 Abs. 2 ZSP-HU, die Ihnen im Anschluss an Ihre Bewerbung in der Online-Statusabfrage zu Verfügung gestellt wird.

Frist zum Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses

Der erfolgreiche Studienabschluss muss spätestens bis zum Ende des ersten Fachsemesters, für das die vorläufige Immatrikulation ggf. gewährt wurde, nachgewiesen werden. Sollte der Studienabschluss nicht frist- bzw. formgerecht nachgewiesen worden sein, erlischt die unter Vorbehalt ausgesprochene Zulassung für den Masterstudiengang.

Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig über die für Sie geltenden Nachweisfristen, besprechen Sie Korrekturzeiten für ausstehende Studienleistungen und Prüfungen vorausschauend. Bedenken Sie die Konsequenzen eines möglichen Erlöschens der Zulassung für eine etwaige Studienfinanzierung. Lassen Sie sich bei Unklarheiten in jedem Falle mindestens acht Wochen vor Ende der Nachweispflicht durch Ihr zuständiges Prüfungsbüro, ggf. durch Ihre Studienförderung, beraten, da Fristverlängerungen grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Sie bewerben sich in den Bewerbungszeiträumen (Bewerbungsfristen siehe Akademische Fristen und Termine) ausschließlich über das Online-Bewerbungsportal der HU Berlin. Sollten Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung oder einen Hochschulabschluss im Ausland erworben haben, so informieren Sie sich unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung über Formalitäten sowie den Bewerbungsweg und kontaktieren Sie die Erstberatung für internationale Studierende.

Weiterführende Hinweise und Erklärungen zur Bewerbung finden Sie

 

Informationen nach der EU-DSGVO

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