Humboldt-Universität zu Berlin

Anzahl der Anträge für Masterstudiengänge

Für ein Masterstudium können Sie maximal zwei Anträge einreichen. 

Alle Antragstellenden können sich für einen Studiengang mit NC (Zulassungsbeschränkung) und für einen Studiengang ohne NC (keine Zulassungsbeschränkung) bewerben. Welche Studiengänge mit und ohne NC belegt sind, finden Sie im aktuellen Studienangebot, ab dem 1. Dezember für das folgende Sommersemester und ab dem 1. Mai für das Wintersemester.

 

 

Informationen nach der EU-DSGVO

Bei der Kontaktaufnahme zu Einrichtungen der Studienabteilung werden zum Teil personenbezogene Daten erfasst und bearbeitet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Übereinstimmung mit dem für die Humboldt-Universität geltenden Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG). Weitere Informationen dazu, zu Ihren Rechten und Möglichkeiten finden Sie unter https://www.hu-berlin.de/de/hu/impressum/datenschutzerklaerung

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