Humboldt-Universität zu Berlin

Sprachkenntnisse für weiterführende Studiengänge

I. Sprachkenntnisse für das Masterstudium (Sprachliche Studierfähigkeit)

Für Masterstudiengänge an der Humboldt-Universität zu Berlin werden unterschiedliche Sprachkenntnisse verlangt. Die sprachlichen und auch fachlichen Zugangsvoraussetzungen sind in der Zugangs- und Zulassungsregelung (ZZR) für jeden Master unter „Spezielle Kenntnisse“ im Studienangebot als PDF hinterlegt. Welche Sprachkenntnisse in Englisch, Deutsch und/oder in weiteren Fremdsprachen gefordert sind und welche Sprachnachweise für die Bewerbung akzeptiert werden, sind in der ZZR für jeden Master geregelt.

Wenn in der ZZR keine abweichenden Sprachvoraussetzungen bezüglich der Deutschkenntnisse aufgeführt sind, ist für die Bewerbung ein Deutschsprachnachweis der bestandenen Stufe C1 erforderlich.

 

 Für nachfolgende Studiengänge müssen Sie zur Bewerbung Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen
  • MA Archäologie und Kulturgeschichte Nordostafrikas
  • MA Deutsche Literatur
  • MA Erwachsenenbildung/Lebenslanges Lernen
  • MA Erziehungswissenschaften
  • MA Ethnographie: Theorie – Praxis – Kritik
  • MA Gebärdensprachdolmetschen
  • MA Europäische Literaturen
  • MA Geschichtswissenschaften
  • MA Geschlechterstudien/Gender Studies 
  • MA Historische Linguistik
  • MA Information Science
  • MA Klassische Archäologie
  • MA Klassische Philologie
  • MA Kulturen und Literaturen Mittel- und Osteuropas
  • MA Kulturwissenschaft
  • MA Kunst- und Bildgeschichte
  • MA Linguistik
  • MA Medienwissenschaft
  • MA Musikwissenschaft
  • MA Philosophie
  • MA Rehabilitationspädagogik
  • MA Religion und Kultur
  • MA Romanische Kulturen
  • MA Skandinavistik/Nordeuropa-Studien
  • MA Slawische Sprachen
  • MA Sozialwissenschaften
  • MA Sportwissenschaft
  • MA Urbane Geographien – Humangeographie

 

  • MSc Chemie
  • MSc Informatik
  • MSc Mathematik
  • MSc Prozess- und Qualitätsmanagement
  • MSc Physik
  • MSc Psychologie: Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie

 

  • Alle Masterstudiengänge für das Lehramt

 

  • LL.M. Deutsches und Europäisches Recht und Rechtspraxis 

 

Das geforderte C1-Niveau weisen Sie durch ein entsprechendes Zertifikat (Abschlussprüfung) nach.

Die Humboldt-Universität zu Berlin akzeptiert für die Bewerbung alle gängigen Zertifikate, z.B. Goethe-Zertifikat C1, telc C1, telc C1 Hochschule, DSH-1 und den TestDaF mit mindestens Punktzahl 3 in allen Teilbereichen, um im Falle einer Zulassung an der DSH-Prüfung teilnehmen zu können. Teilnahmebescheinigungen über den Besuch eines Deutschkurses werden nicht akzeptiert.

Sollten Sie zur Bewerbung Sprachkenntnisse Deutsch C1 eingereicht und eine Zulassung zum Studium erhalten haben, so erfolgt vor der Immatrikulation und dem Studienbeginn die Überprüfung der Kenntnisse im Rahmen der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang“ (DSH). Hierzu werden Sie durch die Universität eingeladen.

Eine Befreiung von der DSH-Prüfung ist möglich, wenn Sie ein Äquivalent wie z.B. den TestDaF mit mind. der Punktzahl 4 in allen Teilbereichen oder die mit „sehr gut“ oder „gut“ bestandene Prüfung „telc C1 Hochschule“, die bestandene Prüfung Goethe-Zertifikat C2 oder die DSH-2 einer anderen deutschen Universität etc. nachweisen und das Zeugnis nicht älter als 3 Jahre ist. Informationen zur DSH-Prüfung an der HU finden Sie hier zusammengestellt.  Die Humboldt-Universität zu Berlin führt keine studienvorbereitenden Deutschkurse durch.

 

II. Zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse

Für viele Masterstudiengänge müssen zusätzlich Sprachkenntnisse einer oder mehrerer Fremdsprachen nachgewiesen werden. Die jeweiligen Sprachanforderungen entnehmen Sie unter „Spezielle Kenntnisse“ (ZZR) dem Studienangebot der Humboldt-Universität zu Berlin.

Für englischsprachige Masterstudiengänge finden Sie die Bedingungen, welche Höhe das Englisch-Sprachniveau nachgewiesen werden muss, ebenfalls in der ZZR des Studiengangs. Beachten Sie, dass für einige englischsprachige Masterstudiengänge zusätzlich noch der Nachweis eines Zertifikats deutscher Sprachkenntnisse erforderlich ist.

Uni-assist kann folgende Sprachzertifikate online verifizieren:

  • TestDaF
  • IELTS-Ergebnisse
  • TOEFL – uni-assist Institution Code 2727
  • Cambridge English Sprachnachweise: FCE, CAE und CPE wenn Candidate ID number und Secret number angegeben werden

Genaueres finden Sie auf der uni-assist Webseite.

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