Mehrfachimmatrikulation
Sie wurden entweder in Ihrem Erstfach an der
- Universität der Künste Berlin,
- Technischen Universität Berlin oder
- Freien Universität Berlin
für ein Lehramtsstudium zugelassen und Ihnen wurde ein Zweitfach an der Humboldt-Universität zu Berlin zugewiesen.
Wenn Sie für einen nicht lehramtsbezogenen gemeinsamen Studiengang
(Kooperationsstudiengang) mit einer oder mehreren Hochschulen zugelassen
wurden, entnehmen Sie bitte die Hinweise für die Immatrikulation diesem
Antrag auf Immatrikulation.
Was sind Ihre nächsten Schritte
Immatrikulieren Sie sich erstens fristgerecht nach den Bestimmungen an Ihrer Ersthochschule. Kontaktieren Sie zweitens im Anschluss Ihre Zweithochschule bzw. weitere Hochschulen. Im Zuge der Immatrikulation erklären Sie, an welcher der Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. Die Hochschule, an der Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben, ist in der Regel die Ersthochschule, an der Sie die Gebühren und Beiträge für ein Semester einzahlen (= Haupthörerschaft).
Gleich nachdem die Immatrikulation an der Ersthochschule abgeschlossen ist, beantragen Sie bitte die (Mehrfach-)Immatrikulation für Ihr Zweitfach an der Humboldt-Universität zu Berlin. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie sich für die Lehrveranstaltungen anmelden können. Reichen Sie deshalb unverzüglich per Post folgende Unterlagen in einfacher Kopie ein:
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Immatrikulationsantrag,
- Studienbescheinigung Ihrer Hauptuniversität (mit Angaben zu Studienfächern, Fach- und Hochschulsemestern),
- Kopie der Zweitfachzuweisung bzw. des Zulassungsbescheids Ihrer Ersthochschule (entweder Bachelorstudiengang - oder Master of Education),
- ggf. Nachweis über erweiterte Zugangsvoraussetzungen,
- Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Universität (entfällt für Studierende, die aktuell noch an der HU Berlin immatrikuliert sind),
- Hochschulzugangsberechtigung (idR. Abitur),
- Letztes Hochschulabschlusszeugnis bzw. vorläufige Notenübersicht,
- Nachweis ggf. weiterer Hochschulabschlüsse (als einfache Kopie des jeweiligen Abschlusszeugnisses).
Weiterführende Informationen
Falls Sie eine Zulassung für Ihr zweites Studienfach (z.B. Arbeitslehre oder Politische Bildung) erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die im Zulassungsbescheid genannte Zweithochschule. Erste Informationen zu den weiteren Schritten sowie den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier: