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Bekanntmachung des BMBF: Richtlinie zur Förderung von Verbundprojekten des Gemeinsamen Unternehmens EuroHPC

Anträge auf eine nationale Förderung sind nach schriftlicher Aufforderung durch den Projektträger des BMBF förmlich und individuell, insbesondere unter Beachtung der in der Anlage dieser Förderrichtlinie genannten Formvorgaben, von jedem zur nationalen Förderung ausgewählten deutschen Partner zu stellen. Darüber hinaus sind die Anträge in schriftlicher Form rechtsverbindlich unterzeichnet auf dem Postweg einzureichen. Der Projektträger wird hierfür in der Aufforderung eine angemessene Vorlagefrist setzen.