Beratung der "Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung" Berlin im Bereich Grundsatzfragen des Antidiskriminierungsrechts
Auf einen Blick
Land Berlin - Andere
Projektbeschreibung
Ist ein Muttersprachenverbot in Schulen außerhalb des Unterrichts zulässig? Sind Altersgrenzen bei Studienrabatten gerechtfertigt? Wann ist der Ausschluss von der Blutspende eine Diskriminierung i.S.d. AGG? Solche Fragestellungen zu konkreten Problemlagen aus der Beratungspraxis der Berliner Beratungseinrichtungen und Ansprechstellen im Antidiskriminierungsbereich beantwortet der Lehrstuhl von Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. im Auftrag von und in Kooperation mit der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung Berlin (LADS) seit dem Jahr 2008. Die Fragestellungen werfen ein breites Spektrum anti-diskriminierungsrechtlicher Grundsatzfragen auf und werden grundsätzlich in Form von rechtlichen Facheinschätzungen beantwortet. Ziel der Facheinschätzungen ist es, die rechtliche Dimension in der Beratungsarbeit zu Diskriminierung zu stärken und für Beratende Akteurinnen und Akteure, Ratsuchende und andere Interessierte relevante und praxisnahe Informationen bereitzustellen.