Die Berliner Justizverwaltung nach 1945 – sachliche und personelle Kontinuitäten zur NS-Justiz
Auf einen Blick
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Projektbeschreibung
Die NS-Vergangenheit von Ministerien und Behörden beschäftigt die historische Forschung derzeit in besonderem Maße. Beginnend mit dem Auswärtigen Amt haben in den letzten Jahren zahlreiche Bundesministerien und Bundesbehörden, zuletzt das Bundeskanzleramt, Historikerkommissionen eingesetzt, um die personellen und inhaltlichen Kontinuitäten der jeweiligen Institution zu erforschen. Auch in den Ländern beginnen erste Projekte (z.B. Hessen, Hamburg). Ergänzt werden diese institutionenbezogenen Projekte durch Einzeluntersuchungen im Rahmen der universitären Forschung. Im Mittelpunkt steht jeweils die Frage, wie ein demokratischer Rechtsstaat mit einem Personal aufgebaut werden konnte, das zum Teil erheblich in das NS-Regime verstrickt war.
Die Berliner Justizverwaltung eignet sich in besonderer Weise für eine (rechts‑)historische Untersuchung. Neben dem Verhältnis zur NS-Vergangenheit stellt sich in Berlin zusätzlich die Frage, wie sich der in Berlin unmittelbarer als andernorts spürbare Kalte Krieg auf die Berliner Justizverwaltung ausgewirkt hat. Die bundesdeutsche und die Westberliner Justiz waren bevorzugte Ziele der von der DDR betriebenen „Braunbuch“-Kampagnen, welche die Bundesrepublik und den Westteil Berlins politisch und moralisch diskreditieren sollten. Die Vergangenheit des Personals ist deshalb gerade in Berlin von erheblichem vergangenheitspolitischen und historischen Interesse.
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