Die Entwicklung einer Verfahrensordnung für ein noch zu schaffendes globales Insolvenzgericht, aus dem künftig ein Insolvenzrecht für Staaten hervorgehen soll

Auf einen Blick

Laufzeit
07/2010  – 04/2015
Förderung durch

DFG Sachbeihilfe DFG Sachbeihilfe

Projektbeschreibung

Die Frage danach, ob es eines (bislang noch nicht als solches existierendes) Staateninsolvenzrechts bedarf, ist in Europa zu einer der aktuellsten politischen Fragen geworden. Sie wird zwischenzeitlich nahezu flächendeckend bejaht. Natürlich ist die Notwendigkeit dazu aber nicht auf Europa (bzw. die Eurozone) beschränkt, sondern betrifft in noch viel essenziellerer Weise Entwicklungsländer. Deswegen ist Anspruch des Projektes, eine Lösung zu finden, welche den globalen Bedürfnissen gerecht wird. Dabei wird, nach dem Vorbild etwa des Iran-US-Tribunals, an die Schaffung eines ständigen Gerichts (Sovereign Debt Tribunal = SDT) gedacht, für das eine Verfahrensordnung zu entwickeln ist. Darüber hinaus wird zu eruieren sein, wie die Entscheidungskompetenz eines derartigen SDT begründet und geschaffen werden kann.

Projektleitung

  • Person

    Prof. Dr. Christoph G. Paulus

    • Juristische Fakultät