Erstellung eines Rechtsgutachtens Regelungs- und Reformbedarf für transsexuelle/-geschlechtliche Menschen
Auf einen Blick
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Projektbeschreibung
Erstellung eines zusammenfassenden Gesamtberichtes sowie: 1. Quantitativer tabellarischer Überblick über Verfahren zu § 1 und § 8 des Transsexuellengesetzes (TSG) und die (rund 115) zuständigen Amtsgerichte am Sitz der Landgerichte (§ 2 TSG) – Aufzeigen der Entwicklung der letzten 10 Jahre, Herstellung von Bezügen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. 2. Quantitativer tabellarischer Überblick über geschlechtsanpassende medizinische Maßnahmen (durch Anfrage bei MDKs; ggf. Kliniken; Krankenkassen), zu Art und Umfang. 3. Rechtliche Analyse der Vorgaben des TSG – Analyse der Zwecke, die der Gesetzgeber mit der Vorgabe verfolgt(e), dass ein Vornamens- oder Personenstandswechsel nur erfolgen kann auf Grundlage von zwei Sachverständigengutachten i.S.d. TSG. – Analyse der Zwecke, die der Gesetzgeber mit der Ansiedlung der Verfahren beim Amtsgericht verfolgt(e). – Bewertung dieser Zwecke unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu grund- und menschenrechtlich geschützten Rechten transsexueller/-geschlechtlicher Menschen sowie gesellschaftspolitischer Entwicklungen auf nationaler und europäischer Ebene. – Analyse der Frage, ob und inwieweit schützenswerte Interessen von Kindern und Lebenspartnerinnen und -partnern/Ehegatten der Betroffenen und der Gemeinschaft bestehen, und ob diese Interessen Einschränkungen von Persönlichkeitsrechten transsexueller/-geschlechtlicher Menschen rechtfertigen können. 1. 4. Qualitative Begleiterhebungen (soweit möglich – ggf. auch in Form von Sekundäranalysen) bei Amtsgerichten/Standesämtern und Gutachtern – Wie häufig kommt es vor, dass sich Personen für einen erneuten Personenstandswechsel nach dem TSG entscheiden? – Was sind die Gründe hierfür (z.B. Diskriminierung durch die Umwelt, Druck des sozialen Umfelds, Veränderung der Geschlechtsidentität)? – Wie hat sich der Wegfall der Operationspflicht ausgewirkt? 5. Rechtsvergleich – synoptische Zusammenstellung von Geschlechtsidentitätsgesetzen anderer Länder, die mit und ohne (medizinisch-psychologische) Sachverständigengutachten arbeiten, – qualitative und quantitative Abfrage bzw. Sekundäranalyse zu Erfahrungen bei der Rechtsanwendung aus diesen Ländern, – Bewertung der Übertragbarkeit auf Deutschland, 6. Ergebnis – Ableitung von Regelungsbedarfen für transsexuelle/-geschlechtliche Menschen – Aufzeigen von Regelungsvarianten und Alternativen für die weitergehende politische Diskussion – Inklusive (als Anhang) – Konkrete Formulierungsvorschläge für Normierungen – Begründungen für diese Normierungsvorschläge. Daraus ergeben sich folgende Werkvertragsleistungen: Gutachten mit o.g. tabellarischen bzw. synoptischen Anlagen, Präsentation der Ergebnisse im zuständigen Referat mit einer Power-Point-Präsentation, Präsentation der Ergebnisse in einer Sitzung der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Intersexualität/Transsexualität“, Erstellung und Aushändigung eines (elektronischen) Handouts der Ergebnispräsentation.
Projektleitung
- Person
Dr. Sarah Elsuni
- Öffentliches Recht und Geschlechterstudien