Möglichkeiten und Grenzen einer allgemeinen Wissenschaftsschranke nach deutschem, europäischem und internationalem Recht

Auf einen Blick

Laufzeit
12/2012  – 05/2014
Förderung durch

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Projektbeschreibung

Das Forschungsprojekt soll einen Beitrag leisten zur Schaffung eines transparenten, allgemein verständlichen Urheberrechts, das die wissenschaftliche Arbeit fördert, Anreize für Innovationen setzt und die Rechte der Urheber angemessen berücksichtigt. Die derzeitigen Regelungen des UrhG betreffend die Bereiche Bildung und Forschung sind fragmentiert und unübersichtlich. So können insbesondere die Vorteile der digitalen Technologien nicht angemessen genutzt werden. Die bevorstehende Reformierung des Urheberrechts muss daher auch eine Novellierung der relevanten Schrankenbestimmungen einschließen. Eine weitere Zersplitterung der wissenschaftsbezogenen Normen sollte dabei nach Möglichkeit vermieden werden. Das Vorhaben wird untersuchen, inwieweit eine grundsätzlich erstrebenswerte allgemeine Wissenschaftsschranke nach deutschem, europäischem und internationalem Recht zulässig ist. Im Mittelpunkt der Untersuchung werden drei miteinander verbundene Fragenkomplexe stehen: 1. Inwiefern wird die geltende Rechtslage in Deutschland den Bedürfnissen von Forschung und Wissenschaft gerecht? Wo und warum besteht Handlungsbedarf? 2. Welche Strategien verfolgen andere Staaten, um ihr Urheberrecht forschungs- und wissenschaftsfreundlich zu gestalten? Welche dieser Strategien sind erfolgversprechend? Würden sie sich als Vorbild für eine Regelung in Deutschland eignen? 3. Welche Maßnahmen könnten ergriffen werden, um die Bedingungen für Forschung und Wissenschaft in Deutschland zu verbessern?

Projektleitung

  • Person

    Prof. Dr. Katharina de la Durantaye

    • Humboldt-Universität
    • Juristische Fakultät