Rethinking Information (Re:DIS)
Auf einen Blick
Theoretische Philosophie
DFG Schwerpunktprogramm
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Projektbeschreibung
Gemäß dem epistemischen Ansatz des SPP untersucht das Projekt die Beziehung zwischen zwei konkurrierenden Idealen der Überzeugungsbildung. Beide legen jeweils andere Auffassungen von Desinformation und ihrer Regulierung nahe.
In aktuellen Debatten wird Meinungsfreiheit zumeist nur angeführt, um die Regulierung von Desinformation zu beschränken. Viele Desinformationspraktiken sind tatsächlich durch die Meinungsfreiheit geschützt. Sie beeinträchtigen aber auch epistemische Prozesse der Rezipienten – insbesondere deren Fähigkeit, eigene Überzeugungen frei und auf Grundlage von Belegen zu bilden. Die Schutznorm der Meinungsfreiheit greift daher auf beiden Seiten der Debatte um Desinformation. Nur wenn wir das anerkennen, lassen sich kohärente Ansätze der Regulierung entwickeln, die die Autonomie sowohl der Sprecher als auch der Rezipienten wahren.
Das Projekt entwickelt dies anhand zweier in Spannung zueinander stehender Ideale der Überzeugungsbildung: Autonomiebasierte Konzeptionen sehen den Kern der Meinungsfreiheit darin, die eigene Meinung ungehindert zu bilden und zu äußern, ohne Gründe oder Rechtfertigungen geben zu müssen. Sie verstehen die Garantie als eine Art „innere Festung”, in der Einzelne meinen und sagen können, „was sie wollen“. Demgegenüber sehen evidenzbasierte Auffassungen Überzeugungsbildung als Vorgang, der von epistemischen Gründen bestimmt ist. Freie Meinungsbildung ist danach nicht primär negative Freiheit, sondern eine positive Fähigkeit, realitätsgerechte Urteile zu bilden. Überzeugungen bilden sich nicht in den Mauern einer inneren Festung, ihre “Passungsrichtung“ verläuft von der Welt zum Geist.
Autonomiekonzeptionen sind fest in der Rechtsdogmatik und -praxis verankert. Die ständige Rechtsprechung schützt Meinungen und deren Äußerung unabhängig davon, wie unbegründet oder irrational sie sein mögen. Die evidenzbasierte Auffassung liegt hingegen einer Vielzahl von Rechtsnormen zugrunde, die epistemische Verpflichtungen auferlegen – vom Schutz des guten Rufs bis hin zu Sorgfaltspflichten der Medien. Sie schimmert auch in der anerkannten Schutzausnahme für bewusst und erweislich unwahre Tatsachenbehauptungen durch. Es lassen sich also zwei konkurrierende Konzeptionen freier Überzeugungsbildung ausmachen, die jeweils zentrale Teile der Dogmatik nicht gut erfassen können.
Die Spannung zwischen beiden Konzeptionen macht den Schutz epistemischer Autonomie angesichts weitverbreiteter Desinformation zu einer komplexen rechtlichen Herausforderung. Das Projekt sucht die Spannung herauszuarbeiten und zu ihrer Auflösung beizutragen. Dazu schlägt es ein Verständnis vor, das Forderungen autonomer und evidenzbasierter Überzeugungsbildung integriert und als zwei Seiten derselben Medaille ausweist. Hierzu stützt es sich auf zentrale erkenntnistheoretische Debatten (u.a. Evidentialismus, doxastischer Voluntarismus, epistemische Autorität) und schlägt eine Brücke zwischen derzeit getrennten Bereichen philosophischer und juristischer Forschung
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