Teaching Human Rights in Europe: Purposes, Realization and Consequences I
Auf einen Blick
Volkswagen Stiftung

Projektbeschreibung
1994 rief die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) die Dekade der Menschenrechtserziehung (1995 bis 2004) aus. Mit einer Resolution verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen nicht nur, den relevanten Menschenrechtsverträgen der UN beizutreten, sondern auch, die Bevölkerung darüber zu unterrichten, welche Menschenrechte ihnen als Individuen zustehen. Ziel der Forscherinnen aus Potsdam, Magdeburg und Berlin ist erstens eine kritische Untersuchung der vorhandenen internationalen und nationalen rechtlichen Rahmenbedingungen für Menschenrechtserziehung am Kriterium des Schutzes von Minderheiten und der Bekämpfung von ethnischer Diskriminierung. Zweitens wollen sie ermitteln, welche Akteure auf nicht-staatlicher wie auf staatlicher Seite Menschenrechtserziehung betreiben beziehungsweise welche Abhängigkeiten und Beziehungen zu internationalen Gremien und internationalen staatlichen Organisationen bestehen. Drittens soll untersucht werden, inwieweit es die einzelnen Rahmenbedingungen und Menschenrechtsinstrumente den Minderheiten auch konkret ermöglichen, ihre Rechte wahrzunehmen. Geplant sind Fallstudien in Armenien, Estland, Finnland, Deutschland, Spanien und der Slowakei.
Projektleitung
- Person
Dr. Reetta Toivanen
- Institut für Europäische Ethnologie