Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Verfassungsvergleich
Auf einen Blick
Laufzeit
01/2002
– 12/2005
Projektbeschreibung
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit spielt in allen freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Verfassungen eine wesentliche Rolle; er ist Teil ihrer einheitlichen Tiefenstruktur und gewinnt an der Oberfläche explizit oder implizit unterschiedliche Gestalt. Das Projekt untersucht ihn im Kontext der Tiefenstruktur und die Bedingungen, unter denen er seine unterschiedliche Gestalt gewinnt; es konzentriert sich nicht ausschließlich, aber vornehmlich auf den Vergleich Deutschland - USA.
Projektleitung
- Person
Prof. i. R. Dr. Bernhard Schlink
- Humboldt-Universität
- Juristische Fakultät