Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Verfassungsvergleich

Auf einen Blick

Laufzeit
01/2002  – 12/2005

Projektbeschreibung

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit spielt in allen freiheitlichen, demokratischen, rechtsstaatlichen Verfassungen eine wesentliche Rolle; er ist Teil ihrer einheitlichen Tiefenstruktur und gewinnt an der Oberfläche explizit oder implizit unterschiedliche Gestalt. Das Projekt untersucht ihn im Kontext der Tiefenstruktur und die Bedingungen, unter denen er seine unterschiedliche Gestalt gewinnt; es konzentriert sich nicht ausschließlich, aber vornehmlich auf den Vergleich Deutschland - USA.

Projektleitung

  • Person

    Prof. i. R. Dr. Bernhard Schlink

    • Humboldt-Universität
    • Juristische Fakultät