Tierversuche

Eine zentrale Rolle bei der Regulierung von Tierversuchen in Deutschland nehmen das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung ein. Tierversuchsvorhaben werden von der jeweiligen zuständigen Behörde unter Mitwirkung der Tierversuchskommission (Paragraf 15 Abs. 1 Satz 5 des Tierschutzgesetzes) auf Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Zahlen und Fakten

Bei allen tierexperimentellen Forschungsprojekten der Humboldt-Universität zu Berlin steht das Ziel im Vordergrund, die Zahl der eingesetzten Tiere zu verringern und das Wohlbefinden der Versuchstiere zu fördern – bei gleichzeitiger Sicherstellung der Qualität und Aussagekraft der wissenschaftlichen Forschung. Die Entwicklungen in diesem Bereich haben wir für Sie hier zusammengefasst.

Tiere in Tierversuchen

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland rund 1,95 Millionen Wirbeltiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Damit ist die Zahl im Vergleich zu 2023 (2,13 Millionen) gesunken. Der Großteil der Tiere waren Nagetiere, vor allem Mäuse und Ratten, die etwa 80 Prozent aller Versuchstiere ausmachten. In Berlin wurden 2024 insgesamt 127.095 Versuchstiere eingesetzt, rund fünf Prozent weniger als im Vorjahr. Die vergleichsweise hohe Zahl erklärt sich durch die große Dichte an Forschungseinrichtungen, weshalb Berlin häufig als „Hauptstadt der Tierversuche“ bezeichnet wird.

An der Humboldt-Universität wurden im Jahr 2025 insgesamt 2.247 Tiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet. Davon wurden 1.691 Tiere in Tierversuchen (gemäß Paragraph 7 Absatz 2 Tierschutzgesetz) sowie 556 Tiere für wissenschaftliche Zwecke (gemäß Paragraf 4 Absatz 3 Tierschutzgesetz) eingesetzt.

Auswertung 2025

Es wurden im gesamten Jahr 2025 an der HU 31 genehmigte Tierversuchsvorhaben (gemäß § 7 Abs. 2 Tierschutzgesetz), 4 Anzeigen zur Verwendung von Organen oder Geweben zu wissenschaftlichen Zwecken (gemäß § 4 Abs. 3 Tierschutzgesetz) sowie 23 genehmigungsfreie Vorhaben durchgeführt. Letztere, dazu zählen z.B. Verhaltensbeobachtungen, werden nach Prüfung der Versuchsplanung durch eine Stellungnahme (StN) freigegeben. Zu den genehmigungspflichtigen Vorhaben zählten wissenschaftliche Untersuchungen, in denen Tiere unter Umständen Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren.

In genehmigungspflichtigen Tierversuchen wurden 2025 1691 Wirbeltiere an der Humboldt-Universität eingesetzt. Diese verteilen sich auf die folgenden Tierarten: Mäuse (1050 entspricht 62,1 %), Ratten (442  entspricht 26,1 %) und diverse Fische (48 entspricht 2,8 %). Zudem werden in externen Tierversuchsvorhaben (beantragt über die HU, aber außerhalb der HU umgesetzt z.B. Freiland oder Stallanlagen) weitere Tierarten wie Zauneidechsen (115 entspricht 6,8 %), Fledermäuse (31 entspricht 1,8 %) sowie Rinder (5  entspricht 0,3 %) verwendet. 

Im Rahmen genehmigungsfreier Vorhaben (StN) kamen folgende Tierarten zum Einsatz: Ziegen, Schweine, Geflügel, Pferde, Fische, Elefanten (Zoo Berlin) sowie Etruskerspitzmäuse.

Die Forschungsschwerpunkte dieser Tierversuche lagen zu 44,2 % in der Grundlagenforschung (z. B. Tierverhalten, Tierbiologie, Stoffwechsel u. a.), zu 44,4 % in Lehrzwecken (Hochschulausbildung sowie Erwerb und Verbesserung beruflicher Fähigkeiten) und zu 11,4 % in der translationalen und angewandten Forschung.

Versuchstierzahlen seit 2020 im Überblick

Seit dem Jahr 2020 ist die Anzahl der an der Humboldt-Universität zu Berlin eingesetzten Versuchstiere insgesamt rückläufig. Im Jahr 2023 war ein Anstieg der Versuchstierzahlen in den Bereichen der Lebenswissenschaften zu verzeichnen. Dieser ist auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen, da zahlreiche Versuche in den Jahren 2020/2021 nicht durchgeführt werden konnten und in den Folgejahren nachgeholt wurden. Im aktuellen Meldejahr 2025 ist  eine weitere Reduktion um 40,5 % bei den Versuchstieren im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. 

Belastung der Versuchstiere

Nach der Richtlinie 2010/63/EU unterscheidet die europäische Gesetzgebung vier Belastungsgrade: „gering“, „mittel“, „schwer“ sowie „keine Wiederherstellung der Lebensfunktion“. Tierversuche sind gesetzlich nur dann zulässig, wenn die zu erwartenden Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere im Verhältnis zum Versuchszweck ethisch vertretbar sind. Für jeden einzelnen geplanten Versuch muss geprüft werden, ob er unerlässlich ist und ob die Belastung für das jeweilige Tier gerechtfertigt werden kann. Dabei gilt der Grundsatz: Je höher die Belastung der Tiere, desto größer muss der wissenschaftliche Nutzen sein. Die zu erwartende Belastung wird auf wissenschaftlicher Grundlage beurteilt und ethisch gegen den erwarteten Nutzen und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit abgewogen. Sie wird nicht von den Antragsteller*innen selbst festgelegt. Die Forschenden geben zunächst eine eigene Einschätzung ab, die von den Tierschutzbeauftragten überprüft und anschließend an die zuständige Genehmigungsbehörde weitergeleitet wird. Diese entscheidet schließlich verbindlich über den Belastungsgrad der Tiere für den jeweiligen Versuch. Auch nach erfolgter Genehmigung sind die Forschenden verpflichtet, Haltung und Versuchsbedingungen fortlaufend zu überprüfen hinsichtlich möglicher Verbesserungen des Tierwohls.

Belastungen in Tierversuchsvorhaben im Jahr 2025

An der Humboldt-Universität zu Berlin waren die Belastungen der 1.691 Tiere in den Tierversuchsvorhaben im Jahr 2025 überwiegend gering: 607 Tiere (35,9 %) wurden der Kategorie „geringe Belastung“ zugeordnet. Weitere 213 Tiere (12,6 %) erfuhren eine mittlere und 3 Tiere (0,2 %) eine schwere Belastung. Insgesamt wurden 868 Tiere (51,3 %) in Versuchen eingesetzt, aus denen sie nicht wiedererwachten beziehungsweise bei denen keine Wiederherstellung der Lebensfunktionen erfolgte. Diese Tiere wurden überwiegend für tierversuchskundliche Lehrzwecke genutzt.