Studienakkreditierung

An der Humboldt-Universität zu Berlin werden Studiengänge im Rahmen einer Programmakkreditierung in qualitativer Hinsicht bewertet.

Gesetzliche Grundlage

Die Hochschulen sind verpflichtet, Bachelor- und Masterstudiengänge zu akkreditieren. Für das Land Berlin ist dies im „Gesetz über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz - BerlHG)“ in der Fassung vom 26. Juli 2011, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2021, in § 8, Absatz 2, geregelt.

Prozess

Eine Programmakkreditierung erfolgt in einem dreistufigen Prozess:

  1. Erster Schritt: Selbstbericht des Faches
    Schriftliche Dokumentation der zu akkreditierenden Studiengänge durch das Fach gemäß BlnStudAkkV, einschl. eines umfangreichen Dokumenten- und Statistik-Anhangs, unter Beteiligung der Studierendenvertretung.
  2. Zweiter Schritt: Besuch des Begutachtungsgremiums
    Eintägiger Vor-Ort-Besuch des Begutachtungsgremiums, Gespräche mit dem Studiendekanat, der Institutsleitung, mit den Lehrenden sowie mit Studierenden und ggf. Alumni der Studiengänge
  3. Dritter Schritt: Akkreditierungsentscheidung
    Entscheidung des Akkreditierungsrates auf Antrag der Hochschule über die Akkreditierung der begutachteten Studiengänge

Verantwortlichkeiten im Prozess

Die Verantwortung für die Durchführung von Akkreditierungen liegt bei der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten für Lehre und Studium, stellvertretend für die Präsidentin/den Präsidenten der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). 

Das Präsidium hat die Stabsstelle Qualitätsmanagement mit der Organisation und Durchführung von Studiengangsakkreditierungen beauftragt. Sie ist demgemäß die zentrale Koordinierungs-, Steuerungs- und Serviceeinrichtung für Akkreditierung. Sie sorgt dafür, dass Akkreditierungsverfahren formal und inhaltlich korrekt durchgeführt werden, begleitet und unterstützt die Fakultäten bei allen notwendigen Arbeitsschritten und ist die Schnittstelle für die Kommunikation zwischen Agenturen, Fächern, Akkreditierungsrat und Präsidium.

Da die Fakultäten die Hauptverantwortung für die Qualität von Lehre und Studium tragen, sind die Studiendekanate verantwortlich für die Akkreditierung, die auf der konkreten Arbeitsebene durch die Referate Studium und Lehre unterstützt werden. Es ist sinnvoll, eine/n Akkreditierungsbeauftragte/n am Fach zu bestimmen, die/der dafür sorgt, dass alle notwendigen Arbeitsschritte während eines laufenden Akkreditierungsverfahrens pünktlich und in guter Qualität durchgeführt werden.

Weitere Informationen zur Akkreditierung

Im Intranet finden Sie weitere Informationen zum Prozess und den Aufgaben.

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