Giesela Rühl wird an Haager Akademie lehren

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Lehre
Große Auszeichnung für Giesela Rühl: Die Juristin der Humboldt-Universität wird an der Haager Akademie für Internationales Recht einen Sommerkurs im Internationalen Privatrecht anbieten.

Giesela Rühl ist Professorin für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der HU. In ihrer Forschung beschäftigt sie sich mit den Herausforderungen, die Globalisierung und Europäisierung für die Durchsetzung von Rechten mit sich bringen. Im Sommer wird sie an der renommierten Haager Akademie für Internationales Recht einen Sommerkurs zum Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten anbieten. Über die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten, Verantwortlichkeiten und Hindernisse berichtet sie im Interview. 

Frau Prof. Dr. Rühl, im Sommer werden Sie an der Haager Akademie für Internationales Recht in der Abteilung Internationales Privatrecht einen Sommerkurs für Nachwuchswissenschaftler*innen anbieten. Wie kommt man zu dieser Ehre?

Die Dozent*innen der Haager Akademie werden mit einem Vorlauf von fünf Jahren durch das mit 18 Wissenschaftler*innen aus der ganzen Welt besetzte Kuratorium der Akademie ausgewählt. Die Einladung gilt als eine große Auszeichnung, weil die Haager Akademie eine der weltweit führenden Lehr- und Forschungseinrichtungen auf dem Gebiet des internationalen Rechts ist. Ihre Sommerkurse, die seit 1923 stattfinden, ziehen jedes Jahr mehrere hundert Nachwuchswissenschaftler*innen aus allen Teilen der Welt an. Viele von ihnen sind heute in leitenden Positionen in der internationalen Politik bzw. internationalen Gerichten oder Organisationen tätig. Unterrichten darf in Den Haag deshalb nur, wer sich zum internationalen Recht einen Namen gemacht hat. 

Aus Deutschland haben bislang etwa 30 Wissenschaftler einen Kurs in der Abteilung Internationales Privatrecht in Den Haag gehalten. Sie sind die erste an einer deutschen Universität lehrende Wissenschaftlerin, die eine Einladung erhalten hat. Wie bewerten Sie diese Premiere – und was sagt sie über die Sichtbarkeit von Frauen in Ihrem Fach aus?

Ich persönlich freue mich natürlich sehr über die Einladung. Gleichzeitig bin ich erschüttert, dass ich in 100 Jahren die erste an einer deutschen Universität lehrende Frau bin, die einen Kurs zum Internationalen Privatrecht anbieten wird: Frauen sind in meinem Fach grundsätzlich und auch in Deutschland gut vertreten. Trotzdem scheinen zumindest Frauen aus Deutschland international nicht gut wahrgenommenen zu werden. Woran das liegt, ist mir schleierhaft. Ich hoffe, dass meine Einladung ein Signal dafür ist, dass sich das ändert. Ausreichend Kolleginnen gibt es jedenfalls.

Ihr Kurs widmet sich dem Schutz der Menschenrechte in globalen Lieferketten. Worum geht es genau? 

Im Kern geht es um die Frage, wie sich Menschenrechtsverletzungen – insbesondere Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder sonstige unwürdige Arbeitsbedingungen, aber auch Umweltzerstörungen – in weltweit verzweigten Lieferketten effektiver vermeiden lassen und die Einhaltung menschenrechtlicher Mindeststandards sichergestellt werden kann. In meinem Kurs werde ich mit den Doktorand*innen insbesondere diskutieren, welche Rolle private Unternehmen hierbei spielen können: Sollten private Unternehmen darauf verpflichtet werden, auf die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu achten? Sollten die Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Falle einer Verletzung vor europäischen Gerichten Schadensersatz verlangen können? Im Einzelnen wird der Kurs nachzeichnen, wie sich die Rechtsordnungen verschiedener Länder und der Europäischen Union zu diesen Fragen verhalten. Außerdem sollen die Entwicklungen kritisch analysiert und hinterfragt werden.

„Im Idealfall sind internationale Lieferketten für alle Beteiligten von Vorteil“

Warum ist dieses Thema zurzeit besonders relevant? 

Internationale Lieferketten sind integraler Bestandteil einer auf Arbeitsteilung und Spezialisierung ausgerichteten, global vernetzten Wirtschaft. Im Idealfall sind sie für alle Beteiligten von Vorteil: Im Globalen Norden profitieren Unternehmen und Verbraucher von niedrigen Preisen, im Globalen Süden entstehen Arbeitsplätze, die Motor für wirtschaftliche Entwicklung und Wohlstand sein können. Die Realität sieht jedoch häufig anders aus, weil Zwangsarbeit, Kinderarbeit und unwürdige Arbeitsbedingungen vielerorts allgegenwärtig sind. In den letzten Jahren ist deshalb insbesondere in Europa der gesellschaftliche Druck gewachsen, Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen. In Deutschland hat dies im Jahr 2021 zur Verabschiedung des Lieferkettengesetzes geführt. Auf europäischer Ebene ist im Jahr 2024 die Lieferkettenrichtlinie hinzukommen. 

Allerdings werfen die neuen Regelungen auch Probleme auf. So müssen die Unternehmen zum Teil enorme bürokratische Lasten schultern, was nach Auffassung vieler ihre Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt, und zur Folge haben kann, dass sich Unternehmen aus besonders risikoreichen Ländern zurückziehen. Hinzukommen Zweifel an der Leistungsfähigkeit und Legitimität der einschlägigen Regelungen: Können europäische Regelungen, die europäische Unternehmen in die Pflicht nehmen, den Menschenrechtsstandard in Ländern des Globalen Südens überhaupt verbessern? Und sollten sie das? Oder sind die einschlägigen Regelungen neoimperiale und neokolonialistische Machtinstrumente, die überkommende Machtstrukturen nutzen und verfestigen und anderen Ländern unsere Werte aufdrängen? Alle diese Fragen machen das Thema meines Kurses zu einem besonders relevanten, aber auch zu einem besonders schwierigen. Gleichzeitig zeigen sie, wie wichtig der wissenschaftliche Austausch ist. 

Welche Chancen ergeben sich aus den neuen Regelungen für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen? Wo liegen Herausforderungen?

Die neuen Regelungen schaffen vor allen Dingen ein Bewusstsein für die Probleme internationaler Lieferketten – und die Gefahren, die sie für Mensch und Umwelt begründen. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass diese Probleme erkannt und im Interesse der Menschen im Globalen Süden tatsächlich gelöst werden. Hinzukommt, dass die neuen Regelungen Menschen aus dem Globalen Süden eine Stimme geben – und unter Umständen sogar Rechte, die sie selbst einklagen können. 

Trotzdem gibt es natürlich auch Herausforderungen: Die Belastungen für Unternehmen hatte ich schon genannt. Hinzukommt, dass die Regulierung internationaler Lieferketten auf eine fragmentierte Regelungslandschaft trifft. Tatsächlich zeichnet sich insbesondere das Privatrecht durch ein Nebeneinander verschiedener Rechtsordnungen aus. Soweit Menschenrechte im Globalen Süden verletzt werden, stellt sich deshalb die Frage, ob europäisches Recht Anwendung findet und ob eventuelle Ansprüche vor europäischen Gerichten durchgesetzt werden können. Schließlich gibt es aber auch ganz praktische Probleme: Die im Globalen Süden ansässigen Opfer wissen häufig nicht, dass ihnen nach europäischem Recht Ansprüche zustehen und sind auch häufig nicht bereit (oder in der Lage), den für sie ausgesprochen weiten Weg nach Europa anzutreten. Außerdem erschweren Kosten, sprachliche Hürden und Beweisprobleme, die Rechtsdurchsetzung ganz erheblich.  

Mit Wissenschaft zu einer Versachlichung politischer Debatten beitragen

Welche Impulse möchten Sie in Den Haag setzen? Was möchten Sie kritisch hinterfragen?

Ich möchte zum einen dafür sensibilisieren, dass das Recht ein wichtiges Instrument zur Gestaltung gesellschaftlicher Verhältnisse ist, dass es aber in einer rechtlichen fragmentierten Welt an Grenzen stößt. Zum anderen möchte ich deutlich machen, dass Jurist*innen, wenn sie gesellschaftliche Veränderungen erzielen wollen, die Reaktionen der betroffenen Regelungsadressat*innen sowie die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen der einschlägigen Regelungen bedenken müssen. Nur durch eine ganzheitliche, wissenschaftlich fundierte Betrachtung können am Ende des Tages Regelungen entstehen, die Probleme auch tatsächlich lösen.

Wie können Internationales Privatrecht und Völkerrecht gemeinsam dazu beitragen die Verantwortlichkeit von Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen zu stärken?

Das Völkerrecht setzt die menschenrechtlichen Standards; das Internationale Privatrecht entscheidet darüber, wie und wo konkrete Ansprüche durchgesetzt werden können. Wenn beide Fächer zusammengedacht und verzahnt werden, können sie im Idealfall zu einem effektiveren Schutz der Menschenrechte beitragen. Insbesondere können völkerrechtlich begründete Schutzpflichten über das Schuldrecht, namentlich das Deliktsrecht, in echte Haftung übersetzt werden 

Wenn Sie an die jungen Jurist*innen denken, die Ihren Kurs besuchen werden: Welche Botschaft möchten Sie ihnen mit auf den Weg geben – auch über das Recht hinaus?

Ich möchte ihnen Mut machen, sich wissenschaftlich auch mit politisch brisanten Themen zu beschäftigen und auf diese Weise zu einer Versachlichung politischer Debatten beizutragen. Gerade wenn es emotional und hitzig zugeht, ist die Wissenschaft gefragt. Denn wissenschaftliches Arbeiten schafft Orientierung. Es zwingt uns, sorgfältig zu prüfen, statt vorschnell zu urteilen. Es ermöglicht einen Diskurs, der auf nachvollziehbaren Annahmen und Argumenten statt auf Gefühlen, Meinungen oder Stimmungen beruht. Kurz: Wer wissenschaftlich arbeitet, verbessert nicht nur juristische Entscheidungen, sondern stärkt auch den politischen Diskurs insgesamt.

Interview: Ljiljana Nikolic

Zur Person

Giesela Rühl hat in Bonn, Lausanne (Schweiz) und Berkeley (USA) studiert und an der Universität Hamburg promoviert. Nach Stationen am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, der Harvard Law School (USA) und am European University Institute (Italien) wurde sie ebendort auch habilitiert. Seit Oktober 2020 ist sie Professorin für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Lehr- und Forschungsaufenthalte führten sie in den letzten Jahren in die USA (Columbia Law School, Duke Law School, Stanford Law School), nach Australien (University of Sydney), nach Japan (Kyushu University) sowie in das Vereinigte Königreich (University of Oxford, London School of Economics and Political Science). Sie ist Mitgründerin und Generalsekretärin der European Association of Private International Law (EAPIL), Mitglied der International Academy of Comparative Law (IACL) und der European Academy of Sciences and Arts (EASA). Ihre Forschung wurde von der Max-Planck-Gesellschaft, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der American Society of International Law ausgezeichnet.

Über die Haager Akademie

Die 1914 durch den Friedensnobelpreisträger Tobias Asser und die Carnegie-Stiftung initiierte Haager Akademie für Internationales Recht nahm 1923 ihren Betrieb auf. Sie residiert im Friedenspalast in Den Haag, in direkter Nähe zum Internationalen Gerichtshof. Als symbolisches Zentrum der internationalen Rechtsordnung bietet die Akademie bis heute ihre renommierten Sommer- und Winterkurse an, die sich schwerpunktmäßig dem Völkerrecht und dem Internationalen Privatrecht widmen.

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