Seit 2016 saniert die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen den Ostflügel der Humboldt-Universität zu Berlin. Der erste Bauabschnitt sollte bis 2018, dann bis 2020 fertig gestellt werden. Doch seit 6 Jahren werden wir permanent weiter vertröstet. Wir brauchen dringend eine belastbare Aussage, ab wann wir diesen zentralen Gebäudeteil mit unseren beiden größten Hörsälen wieder nutzen können – jede weitere Verzögerung verursacht hohe zusätzliche Kosten. Wegen der Dauerbaustelle haben wir seit 8 Jahren kein Audimax. Tausende von HU-Studierenden werden in einem provisorischen Hörsaalzelt unterrichtet. Beim Protest wird es daher eine Vorlesung unter freiem Himmel geben. Es reicht: wir wollen endlich unser Audimax zurück!
Seit mehreren Jahren Sanierungsstau bei HU-Gebäuden
Aber das ist nicht der einzige Fall, wo Bau- und Sanierungsmaßnahmen verschleppt werden: Ein anderes Beispiel ist unser großes Gebäude in der Invalidenstraße 110, das wir 2023 an die Senatsverwaltung zur Sanierung übergeben haben. Jedes Jahr zahlt die HU 4,5 Mio. Euro für Ersatzanmietungen – Geld, das wir dringend benötigen. Und die Sanierung hat immer noch nicht begonnen.
Senat und Regierender Bürgermeister betonen gern die Bedeutung der Hauptstadt als Wissenschaftsstandort – diesem Anspruch werden das Land Berlin und die Senatsverwaltung nicht gerecht.
Wir fordern:
- keine weitere Verschleppung von dringenden Bau- und Sanierungsprojekten
- ein verbindliches Datum für die Übergabe des HU-Ostflügels
- die Übernahme aller Kosten durch das Land Berlin, die der HU durch Ersatzanmietungen entstehen
- schnellere und funktionierende Bau- und Sanierungsprozesse
- eine verlässliche Finanzierung und nachhaltige Bauqualität für exzellente Forschung und Lehre!
Auf einen Blick
- Wann: Mittwoch, den 24. Juni 2026, 10 Uhr
- Wo: Vor dem Eingang der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin (zwischen Barstraße und Hohenzollerndamm)
Für die Teilnahme sind Beschäftigte der HU für drei Stunden vom Dienstgeschäft befreit. Das gilt auch für den Lehr- und Studienbetrieb. Der Prüfungsbetrieb ist davon ausgenommen, Prüfungen müssen durchgeführt werden.
