Am 21. April 2026 hat der Berliner Senat den Entwurf eines Berliner Hochschulbaugesellschaftsgesetzes (BHGG) verabschiedet. Bis zuletzt hatte es Änderungen gegeben, die ohne vorherige Abstimmung mit den Berliner Hochschulen in den Entwurf eingebracht wurden. In einer Anhörung des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung des Abgeordnetenhauses am 4. Mai warnte die Präsidentin der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und Vorsitzende der Landeskonferenz der Rektor*innen und Präsident*innen der Berliner Hochschulen (LKRP), Prof. Dr. Julia von Blumenthal, öffentlich: „Die Baugesellschaft ist eine gute Idee, um den Stau bei den großen Sanierungen zu beheben. Sie stellt einen Systemwechsel dar, der viele Fragen aufwirft, auf die die Hochschulen dringend Antworten erwarten. Solange diese nicht vorliegen, können wir den Gesetzentwurf nicht gutheißen. In den Hochschulen wachsen die Befürchtungen, dass die Hochschulbaugesellschaft in der jetzt geplanten Form, mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringt.“ Dabei sei klar, dass es mit dem bisherigen Verfahren auch nicht weiter gehen könne. Der Sanierungsstau an den Berliner Hochschulen sei eine massive Belastung und die Erfahrungen mit den derzeit Verantwortlichen negativ.“
HU fordert Nachbesserungen im laufenden Gesetzgebungsverfahren
Die HU fordert Nachbesserungen in mehreren zentralen Bereichen und hat diese dem Wissenschaftsausschuss übermittelt. Der Wissenschaftsausschuss wird am 18. Mai zu dem Gesetz Stellung nehmen. Die Federführung für die weitere parlamentarische Beratung liegt beim Hauptausschuss.
Aufruf zur Kundgebung
Die HU ruft daher am Montag, den 18. Mai, um 9.00 Uhr zu einer Kundgebung vor dem Berliner Abgeordnetenhaus auf. Gemeinsam mit den anderen staatlichen Berliner Hochschulen, der GEW und Verdi wollen wir ein deutliches Zeichen setzen, dass das Gesetz so nicht verabschiedet werden darf. Wir wollen den Abgeordneten zeigen: Sie haben es in der Hand, das Gesetz so zu ändern, dass die Hochschulbaugesellschaft eine Chance für die Berliner Hochschulen wird und nicht eine Gefährdung.
Die Position der HU
Führungsstruktur der BHG auf Augenhöhe mit den Hochschulen
Bei der Führungsstruktur (Governance) müssen die Hochschulen auf Augenhöhe mitentscheiden können: Die HU begrüßt, dass der Senat auf eine Forderung der LKRP reagiert hat. Dass ein Präsidiumsmitglied einer staatlichen Hochschule auf Vorschlag der LKRP im Aufsichtsrat vertreten sein wird, ist ein notwendiger Schritt zur Wahrung der Nutzendeninteressen. Indirekt hat sich der Einfluss der Hochschulen damit auch auf die Benennung des Vorstands vergrößert, da der Aufsichtsrat den Vorstandsvorsitz bestimmt. Insgesamt lässt der Gesetzentwurf jedoch vermissen, dass die Hochschulen als Partnerinnen auf Augenhöhe wahrgenommen werden, die ihre Angelegenheiten in Hochschulautonomie gestalten und die Flächen- und Austattungsbedarfe am besten benennen können.
Hochschulorientierte Aufgabenverteilung
Wir fordern eine hochschulorientierte Ausgestaltung der Aufgaben der Baugesellschaft (Bandbreitenmodell), in der die Hochschulen ihre Handlungsfähigkeit erhalten und mit ihren leistungsfähigen technischen Abteilungen wesentliche Aufgaben und ihre Kompetenzen behalten: Im Gesetzentwurf bleibt die Aufgabentrennung zwischen den Hochschulen und der Anstalt zu vage. Während die Berliner Hochschulbaugesellschaft (BHG) laut Entwurf die „zentrale Verantwortung für den Erhalt der Qualität und Funktionalität der Hochschulliegenschaften über den gesamten Gebäudelebenszyklus hinweg“ übernehmen soll, bleibt das Gesetz eine Antwort darauf schuldig, welche konkreten operativen Aufgaben künftig an den Hochschulen verbleiben. Für die HU ist die Fortführung des Gebäudeunterhalts in Eigenregie jedoch unverzichtbar. Die Beibehaltung der 10-Millionen-Euro-Grenze für eigenständige Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen ist notwendig, damit kleinere Baumaßnahmen wie bisher erfolgreich von den Technischen Abteilungen der Universitäten durchgeführt werden können. Dazu müssen die entsprechenden Mittel auch bei den Hochschulen verbleiben.
Besonders kritisch ist die einseitige Privilegierung der Landesverwaltung zu bewerten: Die explizite Einschränkung, dass „die Aufgaben der Baudienststelle des Landes bei der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung […] davon nicht berührt sind“, schafft ein massives Ungleichgewicht. Während die Kompetenzen des Senats geschützt werden, bleiben die künftigen Verantwortungsbereiche der Hochschulen völlig ungeklärt. Weder ist dies mit einem echten Bandbreitenmodell zu vereinbaren, noch wird es der augenfälligen Realität gerecht, dass die von SenStadt betreuten Bau- und Sanierungsvorhaben in der Umsetzung bisher wesentlich problematischer waren als die, die von den Hochschulen selbst realisiert wurden.
Personalübergang ausschließlich freiwillig
Wir fordern verbindliche Regelungen und Garantien dafür, dass ein Personalübergang ausschließlich freiwillig erfolgt: §§ 18 und 20 des BHGG sind nicht hinreichend konkretisiert. Die mündliche Zusage der Senatorin, dass Personalübergänge nicht erzwungen würden, muss rechtlich belastbar untermauert werden. Es besteht weiterhin die Sorge, dass die Gründung von Tochterunternehmen als Instrument zur Kostenreduktion auf Kosten der Beschäftigten (Tarifflucht) missbraucht werden könnte. Unsere Mitarbeitenden brauchen Verlässlichkeit, daher müssen diese vagen Bestimmungen durch verbind-liche Garantien ersetzt werden, die echte Sicherheit und Transparenz schaffen.
Die Hochschulen brauchen auch nach Gründung der Hochschulbaugesellschaft weiterhin qualifiziertes Personal, um kleine Maßnahmen in Eigenregie bearbeiten zu können und die großen, von der Baugesellschaft durchgeführten Maßnahmen fachlich qualifiziert begleiten zu können.
Keine pauschale Flächenreduzierung
Wir fordern die Abkehr von der realitätsfremden Vorgabe, pauschal 15 – 30 Prozent unserer Flächen einzusparen: Die Aussage in der Gesetzesbegründung, dass mit der Baugesellschaft 15-30 Prozent Flächenreduzierung erzielt werden sollen, wurde mit den Hochschulen zu keinem Zeitpunkt vorbesprochen. Aus Sicht der HU ist unklar, wie eine solche Reduktion möglich sein sollte, ohne gravierende Einschränkungen in Forschung, Lehre und bei den notwendigen Räumen für studentisches Arbeiten und studentische Selbstverwaltung vorzunehmen.
Eine genaue Aufschlüsselung der Flächen nach Labor-, Seminar-, Lern- und Büroflächen sowie eine analytische Betrachtung der notwendigen Reduzierungen, die den verschiedenen Nutzendengruppen gerecht wird, wäre zwingend notwendig.
Auch künftig wird es seitens der Studierenden hohe Bedarfe an Lern- und Arbeitsflächen geben, nicht zuletzt aufgrund des jahrelangen Wegfalls der Staatsbibliothek am Potsda-mer Platz. Zu betonen ist außerdem, dass die Hochschulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits effektiv Flächenreduzierungen sowie Abmietungen ganzer Gebäude insbesondere bei den Büroflächen realisiert haben, indem sie verstärkt auf Homeoffice und Desk-Sharing setzen. Eine pauschale Flächenreduktion in dieser Dimension ließe sich daher nicht mehr durch Effizienzgewinne auffangen, sondern würde zwangsläufig die Qualität der Forschungs-, Arbeits-, Lehr- und Lernbedingungen beeinträchtigen und folglich den Wissenschaftsstandort Berlin nachhaltig schwächen.
Gesicherte Finanzierung
Die nachhaltige Finanzierung der Investitionen und der Mieten muss sichergestellt sein, doch noch ist die Finanzierung des Vermieter-Mieter-Modells ist unklar: Wenn Baumaßnahmen und größere Sanierungen über Kredite finanziert werden, müssen auch die Zinsen refinanziert werden. Dadurch werden Bau- und Sanierungsmaßnahmen langfristig teurer. Es ist außerdem fraglich, wie es der Anstalt gelingen soll, ohne extrem hohe Eigenkapitaleinsätze wettbewerbsfähige Finanzierungskonditionen auf dem freien Markt zu erhalten. Diese Kostensteigerungen können nur dadurch aufgefangen werden, dass die Hochschulbaugesellschaft sehr viel schneller und effizienter baut und somit die bis-her üblichen hohen Kostensteigerungen und kostenträchtigen Verzögerungen bei durch das Land durchgeführten Bau- und Sanierungsmaßnahmen vermieden werden.
Begründete Sorge besteht ferner dahingehend, dass steigende Mietverpflichtungen die konsumtiven Zuschüsse der Hochschulen, insbesondere die Bauunterhaltungsmittel, die strategische Bedeutung im Rahmen von Berufungsverhandlungen haben, aushöh-len. Um eine Zweckentfremdung von Mitteln für Forschung und Lehre zu verhindern, muss rechtlich garantiert werden, dass sämtliche Mietzahlungen vollumfänglich durch zusätzliche Landesmittel refinanziert werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Baugesellschaft nicht zu weiteren Kürzungen in den Hochschulen führt.
Sanierungsbedarf der HU beträgt 1,2 Mrd. Euro
Während die grundsätzliche Notwendigkeit, den massiven Sanierungsstau von über 8 Milliarden Euro an den Berliner Hochschulen aufzulösen, unbestritten bleibt, lässt der vorliegende Gesetzentwurf fundamentale Fragen zur Umsetzbarkeit sowie zur Finanzierungssicherheit des Vorhabens unbeantwortet. Es ist zu befürchten, dass die erhofften Qualitätsverbesserungen und Effizienzsteigerungen im Hochschulbau auf dieser Basis nicht realisiert werden können.
Gefährdet wird durch die konkrete Ausgestaltung des Gesetzentwurfs des Senats ein funktionierendes System hochschuleigener Technischer Abteilungen, die Sanierungs-projekte zuletzt nachweislich weit unter den üblichen Marktkennwerten realisiert haben. Zuletzt zählte dazu die Sanierung des Ostflügels des Zentralinstituts für Katholische Theologie und die Teilsanierung des Leonor Michaelis-Hauses auf dem Campus Nord bei laufendem Betrieb.
Insgesamt hat die HU einen Sanierungsstau von 1,2 Milliarden Euro (Stand 2024) für ihren Gebäudebestand ermittelt. Ein akuter Sanierungsbedarf besteht für mindestens 30 von insgesamt mehr als 170 eigener Gebäude. Die Schließung von Teilflächen aufgrund des baulichen Zustandes oder um Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, wurden hierbei nicht betrachtet.
Ein besonderes Problem stellt in diesem Zusammenhang für die HU das Gebäude in der Invalidenstraße 110 dar: Bei dem sechsstöckigen Plattenbau, den die HU bereits im Jahr 2022 leergezogen und 2023 an das Land Berlin übergeben hat, wurde noch immer nicht mit der Sanierung begonnen. Für die Unterbringung von Instituten, Fakultäten und Mitarbeitenden in Mietobjekten entstehen der HU jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von 4,5 Mio. Euro. Wann die Sanierung dieses als Pilotprojekt für die Hochschulbaugesellschaft bestimmten Gebäudes beginnen kann, ist unklar.
