HU passt Stundenlohn für studentische Beschäftigte freiwillig an
Studentische Beschäftigte der Humboldt-Universität zu Berlin können sich ab dem 1. Januar 2026 über eine Lohnerhöhung freuen. In ihrer Sitzung am 4. Dezember 2025 entschied die Universitätsleitung, den Stundenlohn für studentische Beschäftigte bereits im Vorgriff auf die TV-L-Tarifeinigung ab dem 1. Januar 2026 an der HU freiwillig von 14,32 Euro um 5,3 Prozent auf 15,08 Euro anzuheben. Die Zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, der Personalrat der studentischen Beschäftigten sowie die Schwerbehindertenvertretung begrüßen das Vorgehen.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene im neuen Jahr
Auslöser für die freiwillige Anhebung des Stundenlohns zu Gunsten der studentischen Beschäftigten ist eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf Bundesebene zum 1. Januar 2026 und die damit einhergehende Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze. Die HU ist nach §10 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) dazu angehalten, keine geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse zu begründen. Dies kann durch die Zahlung einer freiwilligen außertariflichen Zulage verhindert werden.
Trotz Sparvorgaben: Erhöhung als wirtschaftlichster Weg
„Die gesetzliche Anhebung des Bundesmindestlohns ab dem 1. Januar 2026 führt auch an der HU zu erheblichen Mehrkosten, die den aufgrund der Sparvorgaben des Berliner Senats knappen Haushalt der HU zusätzlich belasten. Um so mehr freut es mich, dass die freiwillige Erhöhung des Stundenlohns, von der unsere studentischen Beschäftigten profitieren werden, gleichzeitig auch der wirtschaftlichste Weg für die HU ist “, so der Vizepräsident für Haushalt, Personal und Technik der Humboldt-Universität zu Berlin, Niels Helle-Meyer.
Das Stundenentgelt für studentische Beschäftigte war bereits am 1. Januar 2025 auf 14,32 Euro angehoben worden. Ab dem 1. Januar 2026 wird der Berliner Mindestlohn pro Stunde bei 14,84 Euro und auf Bundesebene bei 13,90 Euro liegen.