Unfallmeldung für Studierende

Studierende an Berliner Hochschulen sind über die gesetzliche Unfallversicherung der Unfallkasse Berlin (UKB) abgesichert. Dieser Versicherungsschutz gilt bei Unfällen, die in direktem Zusammenhang mit dem Studium stehen.

Wann besteht Versicherungsschutz?

Der gesetzliche Unfallschutz greift insbesondere bei:

  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen (inkl. Pausen),
  • Exkursionen, Betriebsbesichtigungen oder Praktika,
  • Wegen zur und von der Universität,
  • Wegen zu externen Veranstaltungsorten (z. B. Praktikum).

Der Versicherungsschutz gilt nur bei studienbezogenen Tätigkeiten.

Ablauf einer Unfallanzeige

Wann muss ein Unfall gemeldet werden?

Jeder Unfall oder Gesundheitsschaden infolge eines Unfalls, der:

  • im Zusammenhang mit dem Besuch der Universität steht und
  • eine ärztliche Behandlung erfordert

muss innerhalb von 3 Tagen beim zuständigen Unfallversicherungsträger (für die Hochschulen die Unfallkasse Berlin) durch die Universität gemeldet werden.

Wer meldet den Unfall bei der Universität?

  • Grundsätzlich die betroffene Person selbst.
  • Falls nicht möglich: die Person, die zuerst vom Unfall erfährt (z. B. Lehrende)

Wie erfolgt die Unfallanzeige?

Die Unfallmeldung erfolgt unter Verwendung des Vordruckes. Die zuständigen Personen der HU, z. B. Professor*innen, Seminarleiter*innen, Praktikumsleiter*nnen oder Übungsleiter*innen haben sicher zu stellen, dass die Unfallanzeige erfolgt und müssen diese gegenzeichnen.

Die Unfallanzeige wird an das Ref. PB2 weitergeleitet. Nach Eingang und Bearbeitung der Unfallanzeige wird diese an die Unfallkasse Berlin übermittelt.

Zuständige Stelle

Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Unfallanzeige senden Sie bitte per Post oder E-Mail an:

Präsidialbereich – Referat PB2 (Arbeits-, Brand- und Umweltschutz)
Ziegelstraße 11, 10117 Berlin
E-Mail: ramona.thomas☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜uv.hu-berlin☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de

Vordruck zur Unfallanzeige für Studierende

Vordruck UKB III 2 für Studierende – hier herunterladen und für die Meldung verwenden.

Download

Unfallanzeige für Mitarbeiter*innen

Die Unfallmeldung für Mitarbeiter*innen finden Sie im Intranet.

Zum Intranet

Sportunfälle im Hochschulsport

Studierende sind auch bei der Teilnahme am Hochschulsport versichert, wenn sie Angebote der Zentraleinrichtung Hochschulsport (einschließlich denen der Berliner Hochschulen) nutzen.

Der Versicherungsschutz umfasst:

  • die eigentliche Sportausübung,
  • notwendige Vor- und Nachbereitung,
  • Wege zur und von der Sportstätte.

Die Unfallversicherung ist für Studierende kostenfrei, da die Beiträge vom Land Berlin übernommen werden.

Häufig gestellte Fragen

Nein. In Abstimmung mit der UKB (Unfallkasse Berlin) ist die Unfallanzeige zu erstatten, wenn der UKB durch Arztbesuch, Transport etc. Kosten durch den Unfall entstehen, auch wenn keine Krankschreibung von min. 3 Kalendertagen erfolgt. 

Nicht anzeigepflichtige Unfälle (Bagatellverletzungen) sind in die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung (Meldeblock) DGUV I 204-021 einzutragen.

Die Universität wird direkt durch die Unfallkasse kontaktiert. Die Unfallkasse Berlin muss eine versicherungsrechtliche Prüfung vornehmen und im Nachgang das ausgefüllte Formular „Unfallanzeige“ einholen.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Mitwirkungspflicht der  Studierenden hinweisen. Denn nur die verunfallte Person selbst kann die nötigen Angaben zum Unfallhergang liefern, die die Unfallkasse für eine erfolgreiche Prüfung benötigt. Sollte die Unfallkasse aufgrund von Nicht-Reaktion oder Nicht-Meldung durch die Studierenden keine Prüfung vornehmen können, kann die Unfallkasse im  Einzelfall die Übernahme der Kosten ablehnen.

Ja. Der direkte Weg zur und von der Universität ist gesetzlich unfallversichert.

Im Falle eines anerkannten Unfalls übernimmt die Unfallkasse Berlin:

  • Kosten der Heilbehandlung
  • Maßnahmen zur Rehabilitation

Die Anerkennung eines Unfalls erfolgt immer im Einzelfall durch die Unfallkasse.

Nicht versichert sind sogenannte eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, also private Handlungen ohne Bezug zum Studium (z. B. private Erledigungen auf dem Campus oder auf dem Weg zur Universität).

Letztlich ist die Anerkennung eines Unfalls immer eine Einzelfallentscheidung des Unfallversicherungsträgers.