Gasthörer- und Nebenhörerschaft

Gast- bzw. Nebenhörerschaft bedeuten, dass Sie an der Humboldt-Universität zu Berlin ein Semester lang einzelne Lehrveranstaltungen besuchen, die nicht zwangsläufig zu demselben Modul gehören müssen.

Status und Kosten

Sie werden für eine Gast-oder Nebenhörerschaft registriert und erhalten einen Gast- bzw. Nebenhörerausweis. Sie werden jedoch nicht immatrikuliert, d.h. Sie erhalten keinen Studierendenstatus an der HU, kein Semesterticket und keinen Studierendenaccount (siehe HU-Account unten).

Gasthörer*innen entrichten eine Gebühr von 15 € pro Semesterwochenstunde (d.h. für eine doppelstündige Lehrveranstaltung 30 € pro Semester). Das gilt gleichfalls für Nebenhörer*innen, die nicht an einer Berliner oder Brandenburger Hochschule immatrikuliert sind.

Was bedeuten Gast- bzw. Nebenhörerschaft?

Als Gasthörer*in nehmen Sie an Lehrveranstaltungen teil, ohne dass Sie an einer Hochschule immatrikuliert sind. Dementsprechend erbringen Sie keine Studienleistung wie Prüfungen oder Hausarbeiten für ein Studium. Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind, aber eine Lehrveranstaltung der Humboldt-Universität besuchen möchten, können Sie sich als Nebenhörer*in registrieren. In diesem Fall können Sie auch Studienleistungen im Rahmen der Lehrveranstaltung erbringen, die auf Ihr Studium angerechnet werden. Erfahren Sie mehr in den Paragraphen 55 und 57 der Fächerübergreifenden Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin.

Wie werden Sie Gast- bzw. Nebenhörer*in?

Zunächst gilt es, sich die Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen wollen, aus dem Vorlesungsverzeichnis auszusuchen. Dieses ist entsprechend der Universitätsstruktur in Fakultäten und ihnen zugeordnete Institute gegliedert, deren Namen Rückschlüsse auf die dort angebotenen Studienfächer zulassen. Im Vorlesungsverzeichnis finden Sie, welche Lehrveranstaltungen angeboten werden, wo und wann sie stattfinden, wer die zuständige Lehrperson ist, ob bestimmte Voraussetzungen mitgebracht werden müssen.

Falls Sie Unterstützung bei der Auswahl der Lehrveranstaltungen brauchen, können Sie diese bei der jeweiligen Studienfachberatung erhalten.

Die Teilnahme muss für jede einzelne Lehrveranstaltung beantragt/genehmigt werden. Kontaktieren Sie dazu die jeweils zuständige Lehrperson über die ebenfalls im Vorlesungsverzeichnis angegebene E-Mail Adresse. 

Hilfreich kann auch das Personenregister sein. Bitte erfragen Sie unter Angabe von Nummer und Namen der gewünschten Lehrveranstaltung, ob Sie als Gast- bzw. Nebenhörer*in teilnehmen können. Bitte weisen Sie darauf hin, dass Sie keinen HU-/Agnes-Account haben.

Obwohl bei der Beantragung keine Frist einzuhalten ist, empfiehlt es sich, zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters Kontakt mit den Lehrenden aufzunehmen, d.h. jeweils Mitte Oktober bzw. Mitte April.

Wenn Ihnen die Teilnahme gestattet wird, tragen Sie die Lehrveranstaltung(en) in das Anmeldeformular für die Gast- oder Nebenhörerschaft (siehe unten) ein und senden es zusammen mit der erhaltenen Teilnahmeerlaubnis gesammelt und via E-Mail an: clearing☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜hu-berlin☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de mit dem Betreff "Anmeldung zur Gasthörerschaft" bzw. "Anmeldung zur Nebenhörerschaft". Unterschriften auf dem Formular sind nicht erforderlich. Der Gast- bzw. Nebenhörerausweis geht Ihnen nach Bearbeitung des Antrags auf dem Postweg zu. Sollten Gebühren anfallen, erhalten Sie zuvor per E-Mail Informationen zur Überweisung. Ihre Gast- oder Nebenhörerschaft gilt dann bis zum Ende des Semesters.

Studierende der Berlin University Alliance (FU, TU, Charité) können das forschungsorientierte Lehrangebot der Berlin University Alliance  nutzen (siehe Vorlesungsverzeichnis > Überfachlicher Wahlpflichtbereich) und sich dafür als BUA-Studierende registrieren lassen. Informationen und Antragsformular.

Hinweis: Wenn Sie als Externe Sprachkurse am Sprachenzentrum der HU belegen wollen, erfolgt die Antragstellung direkt beim Sprachenzentrum.

Anmeldung zur Gast- oder Nebenhörerschaft

Anmeldungsformular zur Gast-/Nebenhörerschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin - Stand: 23.03.2021

Nicht barrierefrei

Gast- und Nebenhörerschaft im Vergleich

GasthörerschaftNebenhörerschaft
Gasthörer*innen sind an keiner Hochschule immatrikuliert und müssen auch kein Abitur nachweisen.Als Nebenhörer*in sind Sie bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert.
Die Anzahl der Lehrveranstaltungen, die sie besuchen können, ist nicht begrenzt, sofern die Lehrenden einer Teilnahme zustimmen.Der Umfang der an der HU belegten Lehrveranstaltungen soll insgesamt 6 Semesterwochenstunden nicht überschreiten. Diese Einschränkung gilt nicht für Studierende der "Berlin University Alliance" (FU, TU, Charité), sofern sie nicht in einem weiterbildenden Master oder Promotionsstudium eingeschrieben sind.
Sie können keine Prüfungen ablegen. Es ist jedoch möglich, im Rahmen der Lehrveranstaltungen Leistungsnachweise zu erwerben, falls diese vorgesehen sind. Darauf wird vermerkt, dass sie im Rahmen einer Gasthörerschaft erbracht wurden.Studien- und Prüfungsleistungen, mit Ausnahme der Abschlussarbeit, können erbracht werden. Ein Prüfungsanspruch besteht jedoch nicht. Außer dem Nebenhörerausweis ist die Zustimmung der Veranstaltungs- bzw. Prüfungsleitung erforderlich. Bitte beachten Sie auch, dass über eine Anerkennung an der HU erworbener Prüfungsleistungen an Ihrer Heimathochschule entschieden wird.
Leistungen aus einer Gasthörerschaft können nicht für ein Studium an der HU anerkannt werden (d.h. sie sind keine Möglichkeit, den Numerus clausus zu umgehen oder einen Studienabschluss zu erlangen).Auf Leistungsnachweisen wird vermerkt, dass sie im Rahmen einer Nebenhörerschaft erworben wurden. Solche Leistungen können für ein etwaiges späteres Studium an der HU anerkannt werden.

Studieren ohne HU-Account

Ohne regulären Studierendenstatus an der HU verfügen Sie nicht über einen HU-Account. D.h. Sie können die Plattform "Agnes - Lehre und Studium online" nicht nutzen, um sich zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anzumelden oder Leistungsnachweise auszudrucken. Wenden Sie sich dafür an die jeweiligen Lehrenden bzw. Prüfenden und erfragen alternative Wege. Die Lehrenden sind auch Anprechpartner*innen, falls "Einschreibeschlüssel" für Moodle-Kurse nicht zugänglich sind oder Links für die Einwahl in Online-Veranstaltungen. Der Zugang zur Lernplattform Moodle ist prinzipiell auch ohne HU-Account über die Angabe einer E-Mail Adresse möglich. Um die Universitätsbibliothek zu nutzen, können Sie sich dort anmelden.