Zweitstudium

Von einem Zweitstudium spricht man, wenn jemand bereits ein Studium an einer deutschen bzw. Hochschule im Europäischen Wirtschaftsraum abgeschlossen hat und danach einen anderen grundständigen Studiengang (Bachelor, Examen) studieren möchte. 

Die Voraussetzung für ein Zweitstudium ist ein abgeschlossenes Erststudium. Ihr Studium gilt als abgeschlossenes Erststudium,

  • wenn Sie das Studium an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule im europäischen Wirtschaftsraum absolviert haben und
  • wenn das Gesamtprädikat und der erfolgreiche Abschluss des ersten Studiums feststehen bzw. ein Abschlusszeugnis vorliegt. Sollte das bis zum Ende der Bewerbungsfrist noch nicht der Fall sein, bewerben Sie sich mit dem Abiturzeugnis bzw. Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife zum Erststudium.

Hinweise: Aus formalen Gründen werden Hochschulprüfungen, die vor dem 1. Oktober 1991 nach DDR-Recht abgelegt wurden, nicht angerechnet. In diesem Fall reichen Sie eine Erststudienbewerbung ein.

Eine erfolgreich bestandene Abschlussprüfung an einer (Fach-)Hochschule gilt als Allgemeine Hochschulreife.

Unterschied zu Doppelstudium und Masterstudium

Bitte verwechseln Sie das Zweitstudium nicht mit dem Doppelstudium, bei dem zwei Studiengänge parallel studiert werden oder mit einem Masterstudium, das Sie nach einem Bachelorstudium oder einem anderen dafür geeigneten Hochschulabschluss aufnehmen wollen.

Bewerbung zum 1. Fachsemester

Sie registrieren und bewerben sich online im Bewerbungsportal der Humboldt-Universität zu Berlin. Weitere Informationen zu formalen Vorgaben finden Sie dort im Laufe des Bewerbungsprozesses.

Für das Zweitstudium stehen 4 % der vorhandenen Studienplätze zur Verfügung, in Studiengängen mit geringen Kapazitäten gibt es daher oft nur einen Platz für Zweitstudienbewerber*innen.
Wenn mehr Bewerbungen als Studienplätze vorliegen, wird eine Rangfolge der Bewerbungen gebildet. Diese Rangfolge wird durch eine Messzahl (Punkte) bestimmt, in die Folgendes eingeht:

  1. Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums (in der Regel Bachelornote): Dabei wird für das Prüfungsergebnis des Erststudiums eine Punktzahl (1–4 Punkte) festgesetzt.
  2. Gründe für das Zweitstudium: Ihre Begründung wird ebenfalls mit einer Punktzahl bewertet. Dabei wird nach den folgenden fünf Fallgruppen unterschieden:
    • zwingende berufliche Gründe: 9 Punkte
    • wissenschaftliche Gründe: 7–11 Punkte
    • besondere berufliche Gründe: 7 Punkte
    • sonstige berufliche Gründe: 4 Punkte
    • keiner der vorgenannten Gründe: 1 Punkt
  • Optional: Wiedereingliederung oder Neueinstieg in das Berufsleben nach einer Familienphase: Zuschlag von bis zu 2 Punkten

Die Art der Fallgruppe entscheidet die Humboldt-Universität zu Berlin anhand der von Ihnen formulierten Begründung. Empfehlenswert ist es, berufliche Gründe durch ein entsprechendes Arbeitgeberschreiben zu belegen. Wenn Sie wissenschaftliche Gründe für die Aufnahme des Zweitstudiums geltend machen möchten, ist es empfehlenswert, ein Gutachten oder eine Stellungnahme einer wissenschaftlichen Einrichtung beizufügen. Es sollte glaubhaft nachweisen, dass eine weitere wissenschaftliche Qualifikation im Hinblick auf eine spätere Tätigkeit in Wissenschaft und Forschung auf der Grundlage der bisherigen wissenschaftlichen und praktischen Tätigkeit angestrebt wird.

Sonderfall Kombinationsbachelor: Bei einer Zweitstudienbewerbung ist eine Gesamtbegründung für den Kombi-Studiengang ausreichend. Kern- und Zweitfach werden mit derselben Messzahl bepunktet.

Die Allgemeine Studienberatung und Studienfachberatungen können nicht sagen, was Ihre Gründe sind und wie Sie diese für die Bewerbung formulieren. Entscheidend ist, wie Sie Ihre Gründe darstellen und gegebenenfalls nachweisen. Schildern Sie diese so konzis wie möglich und argumentieren Sie anhand der oben genannten Kriterien (maximal eine standardmäßig formatierte DIN A4-Seite mit lesbarer Schriftgröße).

Begründung

Nähere Infos zur Begründung und Punktevergabe finden Sie in § 11 Berliner Hochschulzulassungsverordnung (BerlHZVO) und insbesondere in deren Anlage 1.

Bewerbung für ein höheres Fachsemester

Hier gibt es keine Zweitstudienbewerber*innenquote. Sie konkurrieren mit allen anderen Bewerber*innen für das jeweilige Fachsemester. Die Auswahlkriterien können Sie der Seite zum Studiengang oder -fachwechsel entnehmen.

Auch hier registrieren und bewerben Sie sich im Bewerbungsportal der Humboldt-Universität zu Berlin. Weitere Informationen zu formalen Vorgaben finden Sie dort im Laufe des Bewerbungsprozesses.

Bitte beachten Sie, dass nach § 110 Abs. 4 ZSP-HU Studienzeiten, Studienleistungen, Prüfungen und Kompetenzen, die bereits für einen Bachelorabschluss berücksichtigt wurden, nicht für einen Masterabschluss angerechnet werden; eine mehrfache Berücksichtigung innerhalb desselben Studienganges ist ausgeschlossen.

Studiengebühren

Für grundständige Studiengänge werden auch im Zweitstudium keine Gebühren erhoben. Sie zahlen wie alle Studierenden die Semesterbeiträge.