Immatrikulieren

Die Immatrikulation ist Ihr offizieller Start ins Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin. Mit der Immatrikulation bestätigen Sie Ihren Status als Studierende und erhalten den Zugriff auf notwendige Services.

Immatrikulationsverfahren

  1. Studienplatz annehmen
    Sie müssen über das Bewerbungsportal zunächst die Annahme des Studienplatzes erklären ("Angebot annehmen"). Die Frist zur Studienplatzannahme wird dabei ausschließlich über das Bewerbungsportal angezeigt. Erklären Sie die Annahme des Studienplatzes nicht bzw. nicht fristgerecht, so ist Ihre Immatrikulation ausgeschlossen.
  2. Immatrikulationsantrag stellen
    Nach der Annahme des Studienplatzes erhalten Sie Zugriff auf die für Ihre Immatrikulation benötigten Informationen und Nachweise. Ihren Antrag auf Immatrikulation stellen Sie dabei direkt online über das Bewerbungsportal.
  3. Antrag fristgerecht einreichen
    Die Antragsstellung Ihrer Immatrikulation über das Bewerbungsportal ist ebenfalls fristgebunden. Bitte beachten Sie, dass eine Immatrikulation ausgeschlossen ist, wenn diese nicht innerhalb der jeweils zu berücksichtigenden Frist über das Bewerbungsportal beantragt wurde.

Notwendige Unterlagen

Alle relevanten Unterlagen und Nachweise erscheinen nach Ihrer Anmeldung im Bewerbungsportal unter “Dokumente zur Immatrikulation einreichen”.

Bewerbungsportal

Mehrfachimmatrikulation

Wenn Sie an einer anderen Berliner Hochschule als Haupthörer*in in einem lehramtsbezogenen Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikuliert sind und Ihnen ein Zweitfach an der Humboldt-Universität zugewiesen wurde, müssen Sie sich an der Humboldt-Universität zu Berlin ebenfalls als sog. "Mehrfachimmatrikulierte*r" einschreiben. Das gilt, wenn Sie in Ihrem Erstfach an einer der folgenden Universitäten für ein Lehramtsstudium zugelassen und Ihnen wurde ein Zweitfach an der Humboldt-Universität zu Berlin zugewiesen wurde: Universität der Künste Berlin, Technischen Universität Berlin oder Freien Universität Berlin.

Falls Sie eine Zulassung für Ihr Zweitfach im Lehramt (z.B. Arbeitslehre, Politikwissenschaft oder Bildende Kunst) erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die im Zulassungsbescheid genannte Zweithochschule. Erste Informationen zu den weiteren Schritten sowie den einzureichenden Unterlagen finden Sie hier:

Was sind Ihre nächsten Schritte?

  1. Immatrikulieren Sie sich fristgerecht nach den Bestimmungen an Ihrer Ersthochschule.
  2. Kontaktieren Sie im Anschluss Ihre Zweithochschule bzw. weitere Hochschulen. Im Zuge der Immatrikulation erklären Sie, an welcher der Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. Die Hochschule, an der Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben, ist in der Regel die Ersthochschule, an der Sie die Gebühren und Beiträge für ein Semester einzahlen (= Haupthörerschaft).
  3. Gleich nachdem die Immatrikulation an der Ersthochschule abgeschlossen ist, beantragen Sie bitte die (Mehrfach-)Immatrikulation für Ihr Zweitfach. Nur so stellen Sie sicher, dass Sie sich für die Lehrveranstaltungen anmelden können. Reichen Sie deshalb bitte unverzüglich per Post folgende Unterlagen in einfacher Kopie ein.

Antrag auf Mehrfachimmatrikulation

Antrag auf Mehrfachimmatrikulation zum Wintersemester 2025/26 - Stand: 04.07.2025

Nicht barrierefrei

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Immatrikulationsantrag für Mehrfachimmatrikulation,
  • Studienbescheinigung Ihrer Hauptuniversität (mit Angaben zu Studienfächern, Fach- und Hochschulsemester),
  • Kopie der Zweitfachzuweisung bzw. des Zulassungsbescheids Ihrer Ersthochschule (entweder Bachelorstudiengang oder Master of Education),
  • ggf. Nachweis über erweiterte Zugangsvoraussetzungen,
  • Exmatrikulationsbescheinigung der letzten Universität (entfällt für Studierende, die aktuell noch an der HU Berlin immatrikuliert sind),
  • Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur),
  • letztes Hochschulabschlusszeugnis bzw. vorläufige Notenübersicht (für Master),
  • Nachweis ggf. weiterer Hochschulabschlüsse (als einfache Kopie des jeweiligen Abschlusszeugnisses).

Häufig gestellte Fragen zu Immatrikulation

Innerhalb der Ihnen angezeigten Immatrikulationsfrist müssen alle benötigten Unterlagen und Nachweise über das Bewerbungsportal digital mittels Upload eingereicht werden. Nachreichungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit der für Ihre Immatrikulation zuständigen Stelle akzeptiert werden.

Wenn Sie Ihre Immatrikulation nicht innerhalb der Ihnen angezeigten Frist über das Bewerbungsportal beantragen, ist keine Immatrikulation für das entsprechende Studienplatzangebot möglich, auch wenn Sie ggf. den Studienplatz online angenommen haben.

Wenden Sie sich unmittelbar nach Zulassung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang bzw. nach Freigabe für die Immatrikulation bei NC-freien Studiengängen an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl. Die elektronische Meldung der von Ihnen kontaktierten Krankenkasse muss innerhalb Ihrer Immatrikulationsfrist an der HU Berlin eingegangen sein. Weitere Informationen zum elektronischen Meldeverfahren finden Sie auf der Seite Krankenversicherung.

Die HU Berlin erhält von den gesetzlichen Krankenkassen täglich entsprechende Meldungen, so dass sich der Status dieses Nachweises nach Eingang der Meldung automatisch aktualisiert. Stellen Sie nach fünf Werktagen fest, dass ein Nachweis trotz von Ihnen veranlasster Meldung durch die gesetzliche Krankenkasse als fehlend angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an jene Krankenkasse und veranlassen einen Abgleich Ihrer Personendaten mit den Angaben, die Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung verwendet haben. Bitte achten Sie dabei auf z.B. zu berücksichtigende Sonderzeichen in Ihrem Namen oder weitere Vor- bzw. Nachnamen. Veranlassen Sie daraufhin ggf. eine weitere an die HU Berlin gesandte Meldung durch die von Ihnen kontaktierte Krankenkasse.

Die für Ihre Immatrikulation an der HU Berlin zu zahlenden Semesterbeiträge und -gebühren werden Ihnen über das Bewerbungsportal unter "Wichtige Informationen zur Einschreibung und zum Studienbeginn" bzw. "Dokumente zur Immatrikulation einreichen" angezeigt. Aus welchen Einzelbeträgen sich Ihr Semesterbeitrag zusammensetzt, können Sie beispielhaft anhand der veröffentlichten Informationen zur Rückmeldung bereits immatrikulierter Studierender nachvollziehen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Rückmeldung.

Einzelne für Ihre Immatrikulation benötigte Unterlagen und Nachweise können Sie nur digital mittels Upload über das Bewerbungsportal hochladen bzw. einreichen. Bitte verwenden Sie für die Uploads der von Ihnen einzureichenden Unterlagen und Nachweise bevorzugt Dateien im PDF-Format und nutzen eindeutige Dateinamen bzw. -bezeichnungen. Im Fall von eigenständig erstellten Ablichtungen/Scans wandeln Sie diese nach Möglichkeit bitte ebenfalls in das PDF-Format um oder verwenden alternativ gängige Bilddateiformate (z.B. JPG- oder PNG-Dateiformate). Für Ihre Immatrikulation erforderliche Unterlagen können nicht postalisch oder per E-Mail eingereicht werden.

Es sind grundsätzlich drei Fälle zu unterscheiden:

1. Studierende einer Hochschule außerhalb Berlins und Brandenburgs
Wenn Sie sich an Ihrer bisherigen Hochschule nicht exmatrikulieren möchten, sondern dort weiterhin im Bachelorstudiengang immatrikuliert bleiben möchten, müssen Sie ein Doppelstudium beantragen. Bitte informieren Sie sich über die Konsequenzen einer Exmatrikulation bzw. Rückmeldung an Ihrer bisherigen Hochschule.

2. Studierende einer Hochschule in Berlin oder Brandenburg
Wenn Sie parallel zur Immatrikulation an der HU Berlin an einer Hochschule in Berlin oder Brandenburg immatrikuliert bleiben möchten, müssen Sie ebenfalls ein Doppelstudium beantragen. Der Semesterbeitrag ist dabei nur an der Hochschule zu entrichten, an der sie die Haupthörerschaft und somit Ihre Mitgliedschaftsrechte ausüben. Sie müssen im Rahmen des Antrages auf Doppelstudium angeben, an welcher Hochschule Sie Ihre Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen wollen.

Wenn Sie an Ihrer bisherigen Hochschule in Berlin oder Brandenburg bereits den Semesterbeitrag überwiesen haben und rückgemeldet wurden sowie Ihre Mitgliedschaftsrechte weiterhin dort ausüben wollen, reichen Sie bitte mit Ihren anderen für Ihre Immatrikulation benötigten Unterlagen und Nachweise eine gültige Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung mit Angabe des Studiengangs und der Fachsemesterzahl über das Bewerbungsportal ein, um an der HU vom Semesterbeitrag befreit werden zu können. Die Immatrikulations- bzw. Studienbescheinigung muss dabei für das Semester gültig sein, für das Sie die Immatrikulation an der HU Berlin beantragen.

3. Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin
Wenn Ihre Zugangsberechtigung auf einem noch ausstehenden ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der HU Berlin beruht, müssen Sie kein Doppelstudium beantragen. Sie können den entsprechenden Abschnitt im Immatrikulationsantrag überspringen. Alle notwendigen Angaben zur Hochschulzugehörigkeit und zum Bachelorstudiengang, in dem Sie noch immatrikuliert sind, liegen uns bereits vor.

Nein, eine Exmatrikulation ist nicht notwendig. Möchten Sie Ihren bisherigen Studiengang nicht fortsetzen, machen Sie bitte im Antrag auf Immatrikulation für den neuen Studiengang keine Angaben zu einem Doppelstudium. Nach der Bearbeitung Ihrer Immatrikulation werden Sie nur in Ihrem neuen Studiengang in der Studierendendatenbank geführt. Möchten Sie sich parallel zu Ihrem aktuellen Studiengang für einen neuen Studiengang einschreiben, beantragen Sie bitte ein Doppelstudium. Wird Ihrem Antrag auf Doppelstudium stattgegeben, werden Sie für beide Studiengänge immatrikuliert. Kann ein Doppelstudium nicht genehmigt werden, setzt sich das Referat Studierendenservice mit Ihnen in Verbindung, um mit Ihnen die weitere Vorgehensweise zu besprechen.