Berliner Landespreis für exzellente Hochschullehre

Mit dem Berliner Landespreis für exzellente Hochschullehre wird herausragende Qualität und Innovation in der Lehre zielgerichtet gefördert, wertgeschätzt und sichtbar gemacht.

Der Preis hebt die besondere Bedeutung der Hochschullehre für den Wissenschaftsstandort Berlin hervor und schafft einen bedeutsamen Anreiz, sich in der Hochschullehre noch stärker zu engagieren und sie über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern. 

Im Rahmen eines Fachtages werden möglichst viele Beispiele guter Praxis sowie Erkenntnisse zur Weiterentwicklung von Hochschullehre einer breiten (Fach-)Öffentlichkeit vorgestellt und der Diskurs über exzellente Lehre an und mit den Berliner Hochschulen gefördert.

Der Fachtag findet am 1. Juli 2026 an der Berliner Hochschule für Technik statt und kulminiert in der feierlichen Preisverleihung des Landeslehrpreis.

 

Ablauf des Nominierungs- und Auswahlverfahrens

Die Nominierungen zum Berliner Landespreis für exzellente Lehre speisen sich aus dem Prozess des Preises für gute Lehre der HU (PfgL). 

Die Einreichungen der nominierten Lehrenden für den PfgL sind an die gewünschten Unterlagen des Landeslehrpreises angepasst. Anhand dieser Unterlagen entscheiden HU-intern die Fachschaften, Institute und Fakultäten, welche Lehrenden sie auf die Shortlist zum Preis für gute Lehre der Humboldt-Universität setzen wollen.

Die Jury des PfgL sichtet die Shortlist des HU-Preises auch im Hinblick auf Kandidat*innen für die Weiterleitung an den Landeslehrpreis. Neben dem oder der Preisträger*in des HU-Preis für gute Lehre bestimmt die Jury so 4 Kandidat*innen in 4 Kategorien zur Weiterleitung an die Senatsverwaltung. 

Der Berliner Landespreis wird für sechs Kategorien vergeben:

  • Vermittlung von Grundlagenwissen und -kompetenzen (15.000 Euro)
  • Förderung von Anwendung, Transfer oder Vertiefen von Wissen und Kompetenzen (15.000 Euro)
  • Förderung der selbstständigen Hervorbringung von Wissen und Kompetenzen (15.000 Euro)
  • Studentische Lehre (10.000 Euro)
  • Lehre an privaten Hochschulen (symbolischer Preis)
  • Publikumspreis (5.000 Euro)

Die Kategorie für die privaten Hochschulen ist für die HU nicht relevant. Der Publikumspreis wird aus den Shortlister*innen zum Landeslehrpreis durch eine Online-Abstimmung gewählt.

Die übrigen vier Kategorien werden in der Ausschreibung wie folgt beschreiben:

  • Beste Lehre, die Grundlagenwissen und -kompetenzen vermittelt (15.000 Euro), darunter können bspw. Lehrveranstaltungen im Grundlagenbereich zu Beginn des Studiums, Lehre zur Vermittlung von (überwiegend feststehenden) Fachinhalten und einzuübenden Methoden, Vorlesungen, Lehrvorträge, Übungen oder äquivalente Lehre verstanden werden. Ziel ist ein Verständnis grundlegender Wissensinhalte bei den Studierenden.
  • Beste Lehre, die die Anwendung, den Transfer oder das Vertiefen von Wissen und Kompetenzen fördert (15.000 Euro), darunter können bspw. Lehrveranstaltungen mit aktiven Beiträgen, selbstständiger Erarbeitung und Aufbereitung von Inhalten durch Studierende, hoher Eigenaktivität, intensiver Interaktion, Diskussion und Austausch zwischen Lehrenden und Studierenden, Seminare, Übungen, Exkursionen oder äquivalente Lehre verstanden werden.
  • Beste Lehre, die die selbstständige Hervorbringung, Generierung oder (künstlerische) Interpretation von Wissen und Kompetenzen fördert (15.000 Euro), darunter können bspw. Lehrveranstaltungen mit dem Ziel, eine Forschungsfrage oder Problemstellung in der Praxis zu beantworten oder zu interpretieren, Lehre mit individualisierten Lernergebnissen, hoher Eigenaktivität in selbstständiger (Gruppen-)Arbeit der Studierenden, Lehre im Vertiefungsbereich gegen Ende des Studiums, Seminare, Übungen, Kolloquien, Exkursionen oder äquivalente Lehre verstanden werden.
  • Beste studentische Lehre (10.000 Euro), darunter werden bspw. studentische Lehrveranstaltungen verstanden, welche maßgeblich zur Verbesserung des Lernerfolgs der adressierten Studierenden beitragen und Anlässe zur selbstständigen Wissensaneignung und -vermittlung bieten. Die Preiskategorie richtet sich ausschließlich an Personen, die noch studieren bzw. im Falle von Gruppen, von denen die Mehrzahl noch studieren sollte. Beiträge von Promotionsstudierenden werden in dieser Kategorie nicht berücksichtigt.

Die Senatsverwaltung setzt eine Jury, bestehend aus Studierenden, Expertinnen und Experten für Hochschuldidaktik, Lehrqualität bzw. Hochschulentwicklung und Lehrenden ein. Die Jury ist fachlich heterogen aus verschiedenen Hochschulen/Universitäten zusammengesetzt. Die Jury bestimmt anhand der Auswahlkriterien die Gewinner*innen der Kategorien.

Für den Publikumspreis wird die Shortlist aus allen eingereichten Nominierungen medienwirksam aufbereitet und veröffentlicht.  Die Auswahl des favorisierten Wettbewerbsbeitrags erfolgt durch ein digitales Voting der (Fach-)Öffentlichkeit im Vorfeld sowie live während der Preisveranstaltung.

Die feierliche Preisverleihung findet im Rahmen der Fachveranstaltung zum Thema „Exzellente Lehre“ statt. Dabei sollen möglichst vielfältige exzellente Lehrveranstaltungen für eine breite (Fach-)Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden. Die Namen der Preisträgerinnen und Preisträger und die Darstellung ihrer Leistungen in der Lehre werden veröffentlicht und der Presse mitgeteilt.

Das Preisgeld ist von der Lehrperson an der jeweiligen Hochschule zur Weiterentwicklung der Lehre bzw. im Falle von studentischen Preisträgerinnen und Preisträgern zur Förderung von studentischen Belangen ebenfalls an der jeweiligen Hochschule zu verwenden.