Wie geht das eigentlich mit dem Nachteilsausgleich?
Auf einen Blick
Zentrum Chancengerechtigkeit
Beschreibung
Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und*oder familiären Verpflichtungen können gemäß § 109 ZSP-HU einen individuellen Nachteilsausgleich beantragen. Der Bedarf ist groß, die Handhabung jedoch oft unklar und längst nicht immer einfach. Um hier Abhilfe zu schaffen, hat eine Arbeitsgruppe der Senatskommissionen Familiengerechte Hochschule und Barrierefreie Hochschule eine Handreichung erarbeitet. Diese soll rechtliche Rahmenbedingungen, institutionelle Spielräume sowie Grenzen und Möglichkeiten der Anpassung an individuelle Studienbedarfe transparent machen. Sie zielt darauf ab, die Umsetzung des Nachteilsausgleichs zu standardisieren ohne dabei die notwendige Flexibilität für individuelle Fälle zu verlieren.
Der Entwurf befindet sich derzeit im Abstimmungsprozess und ist noch nicht endgültig verabschiedet. In diesem After-Lunch Talk werden Dr.in Dörte Esselborn und Katrin Rettel, Leiterinnen der Themenfelder Familiengerechtigkeit und Inklusion & Barrierefreiheit im Zentrum Chancengerechtigkeit, den Entwurf vorstellen und nehmen im anschließenden Gespräch gerne Rückmeldungen aus der Praxis auf.
Um den Zoom-Link zu erhalten, schreiben Sie bitte eine Mail an: familien@hu-berlin.de