Am 22. Oktober 2015 beehrte Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, das Walter Hallstein-Institut mit einer Humboldt-Rede zu Europa zum Thema „Integration durch Recht – der Beitrag des Bundesverfassungsgerichts“.
Zunächst betont der Redner die Relevanz des gemeinsamen Rechtssystems für die europäische Union, an dessen Etablierung viele Akteure beteiligt waren und sind – so auch das Bundesverfassungsgericht. Voßkuhle führt das Publikum anschließend im Rahmen einer Aufzählung durch die wichtigsten Entwicklungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezogen auf die europäische Union und den Integrationsprozess; die Anleitung des Integrationsprozesses, die Akzeptanz der Rechtsfortbildung durch den EuGH sowie die Einflüssen auf die Entwicklung des europäischen Grundrechtsschutzes, seien hier exemplarisch zu nennen. Im letzten Teil der Rede wendet Voßkuhle sich einigen Einwänden zu, die er jedoch als zu kurz greifend entkräftet.
Im Anschluss an die Rede hatte das Publikum die Möglichkeit dem Gerichtspräsidenten Fragen zu stellen und in den Austausch zu treten.
Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgericht
„Gerade in der europäischen Union […] zeigt ich zudem die Integrationsleistung des Rechts. Es bleibt daher auch in Zeiten der Krise Europas stärkstes Fundament!“

„Humboldt-Reden zu Europa“ sind eine Veranstaltung der Juristischen Fakultät und des Walter Hallstein-Instituts für Europäisches Verfassungsrecht.
Andreas Voßkuhle: „Integration durch Recht“
Humboldt-Rede zu Europa 22. Oktober 2015
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