Als Ziel der Mittelvergabe ist festgelegt:
- Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Gleichstellung der Geschlechter
- Erhöhung des Anteils von Frauen auf allen Qualifikationsstufen
- Verankerung von Genderforschung
- Einbeziehung von Genderaspekten in die Lehre
Verwendungsmöglichkeiten:
1. Habilitandinnen können für einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium erhalten. Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.500 € pro Monat für die Habilitationsabschlussförderung. Die monatliche Familienförderung beträgt 400 € für das erste Kind und 100 € für jedes weitere Kind.
Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Anschreiben
- Bewerbungsformular
- Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 3-5 A4 Seiten)
- Publikationsliste
- Lebenslauf
- detaillierter und realistischer Zeitplan über die noch ausstehenden Arbeiten
- Gutachten
- Kindergeldnachweis und Geburtsurkunde Kind(er) (Vorlage erst nach Bewilligung)
2. Doktorandinnen können für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ein Caroline von Humboldt-Abschlussstipendium erhalten. Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.365 € pro Monat für den Abschluss der Promotion. Die monatliche Familienförderung beträgt 400 € für das erste Kind und 100 € für jedes weitere Kind.
Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:
- Anschreiben (Motivation, evtl. Hinweis auf besondere persönliche/familiäre Umstände oder soziales Engagement)
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Zeugnisse (letztes universitäres Abschlusszeugnis)
- Unterzeichnete Betreuungsvereinbarung gemäß den Leitlinien der Promotionskultur der HU
- Projektbeschreibung (max. 16.000 Zeichen)
- Akademischen Lebenslauf
- detaillierter, realistischer Zeitplan (mindestens drei A4 Seiten) inklusive klarer Aussage über den bisher erreichten Leistungsstand
- Empfehlungsschreiben der die Promotion betreuenden Person
- Kindergeldnachweis und Geburtsurkunde Kind(er) (Vorlage erst nach Bewilligung)
Es gibt keine thematische Vorgabe für das Promotionsprojekt/Forschungsvorhaben.
Die Entscheidung der KFF erfolgt maßgeblich auf Basis der eingereichten Projektbeschreibung und des Empfehlungsschreibens
Die Gutachten und Empfehlungsschreiben sind gesondert an die u. g. E-Mail- Adresse zu senden.
Sämtliche Anträge sind per E-Mail (in einer pdf-Datei) zu senden an: Geschäftsstelle der Kommission für Frauenförderung (KFF), foerderung.gleichstellung☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜hu-berlin☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de mit dem Betreff „CvH-Abschlussstipendium - Gleichstellungsfonds“ oder „Habilitationsabschlussstipendium - Gleichstellungsfonds“.
Es können nur Anträge, die im o.g. Account eingehen, Berücksichtigung finden!