Ausschreibung für den Gleichstellungsfonds: Stipendien

Ab dem 01. Juli 2026 können Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin beantragt werden. Anträge können bis zum 25. September 2026 gestellt werden.

Als Ziel der Mittelvergabe ist festgelegt:

  • Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Gleichstellung der Geschlechter
  • Erhöhung des Anteils von Frauen auf allen Qualifikationsstufen
  • Verankerung von Genderforschung
  • Einbeziehung von Genderaspekten in die Lehre

Verwendungsmöglichkeiten:

1. Habilitandinnen können für einen Zeitraum von in der Regel sechs Monaten ein Abschluss-Stipendium erhalten. Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.500 € pro Monat für die Habilitationsabschlussförderung. Die monatliche Familienförderung beträgt 400 € für das erste Kind und 100 € für jedes weitere Kind.

Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben
  • Bewerbungsformular
  • Darstellung des Forschungsvorhabens (max. 3-5 A4 Seiten)
  • Publikationsliste
  • Lebenslauf
  • detaillierter und realistischer Zeitplan über die noch ausstehenden Arbeiten 
  • Gutachten
  • Kindergeldnachweis und Geburtsurkunde Kind(er) (Vorlage erst nach Bewilligung)

2. Doktorandinnen können für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten ein Caroline von Humboldt-Abschlussstipendium erhalten. Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.365 € pro Monat für den Abschluss der Promotion. Die monatliche Familienförderung beträgt 400 € für das erste Kind und 100 € für jedes weitere Kind.

Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten:

  • Anschreiben (Motivation, evtl. Hinweis auf besondere persönliche/familiäre Umstände oder soziales Engagement)
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • Zeugnisse (letztes universitäres Abschlusszeugnis)
  • Unterzeichnete Betreuungsvereinbarung gemäß den Leitlinien der Promotionskultur der HU
  • Projektbeschreibung (max. 16.000 Zeichen)
  • Akademischen Lebenslauf
  • detaillierter, realistischer Zeitplan (mindestens drei A4 Seiten) inklusive klarer Aussage über den bisher erreichten Leistungsstand
  • Empfehlungsschreiben der die Promotion betreuenden Person
  • Kindergeldnachweis und Geburtsurkunde Kind(er) (Vorlage erst nach Bewilligung)

Es gibt keine thematische Vorgabe für das Promotionsprojekt/Forschungsvorhaben.
Die Entscheidung der KFF erfolgt maßgeblich auf Basis der eingereichten Projektbeschreibung und des Empfehlungsschreibens

Die Gutachten und Empfehlungsschreiben sind gesondert an die u. g. E-Mail- Adresse zu senden.

Sämtliche Anträge sind per E-Mail (in einer pdf-Datei) zu senden an: Geschäftsstelle der Kommission für Frauenförderung (KFF), foerderung.gleichstellung☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜hu-berlin☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de mit dem Betreff „CvH-Abschlussstipendium - Gleichstellungsfonds“ oder „Habilitationsabschlussstipendium - Gleichstellungsfonds“.

Es können nur Anträge, die im o.g. Account eingehen, Berücksichtigung finden!

Zentrum Chancengerechtigkeit

Sitz

Zentrum Chancengerechtigkeit
Unter den Linden 6
10117 Berlin