Als Ziel der Mittelvergabe ist festgelegt:
- Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Gleichstellung der Geschlechter
- Erhöhung des Anteils von Frauen auf allen Qualifikationsstufen
- Verankerung von Genderforschung
- Einbeziehung von Genderaspekten in die Lehre
Verwendungsmöglichkeiten:
Zusätzliche Ausstattung einer W1-, W2- oder W3-Professorin mit einer Studentischen Hilfskraft zwecks Entlastung bei erheblicher Gremientätigkeit.
Anträge zur Umsetzung der Maßnahme müssen über die Kommission für Frauenförderung (KFF) an die Präsidentin der Humboldt-Universität ausschließlich in digitaler Form gestellt werden.
Die Anträge müssen enthalten:
- Bewerbungsformular
- Nachweis über den Umfang der Gremientätigkeit
- Stellungnahme der Fakultät/des Instituts zur Maßnahme
- Stellungnahme der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zur Maßnahme
- aktuelles Gleichstellungskonzept des Instituts oder der Fakultät (nicht älter als zwei Jahre)
Die Anträge sind per E-Mail (in einer pdf-Datei) zu senden an: Geschäftsstelle der Kommission für Frauenförderung (KFF),
foerderung.gleichstellung☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜hu-berlin☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de mit dem Betreff „personelle Maßnahme (SHK), Gleichstellungsfonds“.
Es können nur Anträge, die im o.g. Account eingehen, Berücksichtigung finden!