Ausschreibung für den Gleichstellungsfonds: Studentische Hilfskraft

Zum 01. Januar 2027 können Mittel aus dem Gleichstellungsfonds der Humboldt-Universität zu Berlin beantragt werden. Anträge können bis zum 25. September 2026 gestellt werden.

Als Ziel der Mittelvergabe ist festgelegt:

  • Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Gleichstellung der Geschlechter
  • Erhöhung des Anteils von Frauen auf allen Qualifikationsstufen
  • Verankerung von Genderforschung
  • Einbeziehung von Genderaspekten in die Lehre

Verwendungsmöglichkeiten:

Zusätzliche Ausstattung einer W1-, W2- oder W3-Professorin mit einer Studentischen Hilfskraft zwecks Entlastung bei erheblicher Gremientätigkeit.

Anträge zur Umsetzung der Maßnahme müssen über die Kommission für Frauenförderung (KFF) an die Präsidentin der Humboldt-Universität ausschließlich in digitaler Form gestellt werden.

Die Anträge müssen enthalten:

  • Bewerbungsformular
  • Nachweis über den Umfang der Gremientätigkeit
  • Stellungnahme der Fakultät/des Instituts zur Maßnahme
  • Stellungnahme der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten zur Maßnahme
  • aktuelles Gleichstellungskonzept des Instituts oder der Fakultät (nicht älter als zwei Jahre)

Die Anträge sind per E-Mail (in einer pdf-Datei) zu senden an: Geschäftsstelle der Kommission für Frauenförderung (KFF),
foerderung.gleichstellung☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle ein @ ein ☜hu-berlin☞ Bitte fügen Sie an dieser Stelle einen Punkt ein ☜de mit dem Betreff „personelle Maßnahme (SHK), Gleichstellungsfonds“.

Es können nur Anträge, die im o.g. Account eingehen, Berücksichtigung finden!

Zentrum Chancengerechtigkeit

Sitz

Zentrum Chancengerechtigkeit
Unter den Linden 6
10117 Berlin