Für die Vergabe einer W1-Professur aus diesem Programm ist die Zusicherung der Fakultät/des Instituts erforderlich, dass die Stelle seitens der beantragenden Einrichtung mit einem Tenure Track versehen wird.
Insbesondere Fächer mit geringem Frauenanteil auf der Ebene von Professuren und Juniorprofessuren haben Gelegenheit, sich bei der KFF um die Bewilligung einer solchen Professur für ihr Fach zu bewerben. Weitere Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass für das vorgeschlagene Profil geeignete und entsprechend qualifizierte Bewerberinnen zur Verfügung stehen. Neben dem geplanten Besetzungsdatum sollten mindestens drei potenzielle Kandidatinnen im Antrag genannt werden.
Kriterien für die Bewertung des Antrages sind insbesondere:
- die Einbindung der beantragten Professur in Forschung und Lehre der beantragenden Einrichtung
- die Einbettung der beantragten Professur in das Gleichstellungskonzept der Einrichtung
- eine innovative und zukunftsfähige Denomination der beantragten Professur
- die Erfolgsquote der Fakultät/des Instituts bei der Besetzung von Professuren mit Frauen in den letzten 5 Jahren
- der absolute Frauenanteil auf Professuren, auch in Bezug auf das Kaskadenmodell
Positiv berücksichtigt werden bei der Entscheidung über vorliegende Anträge:
- die Berücksichtgung von Fragen der Geschlechterforschung in der fachlichen Ausrichtung der beantragten Stelle
- die Ausstattung der Stelle über das Minimum hinaus (das heißt: mehr als eine SHK-Stelle)
- nachweisbare Bemühungen um die Verbesserung der Repräsentanz von Frauen im jeweiligen Fach; darunter fallen auch konkrete Festlegungen von Maßnahmen in den Gleichstellungskonzepten zur Frauenförderung
Am Berufungsverfahren für diese Stellen ist die KFF in der Form zu beteiligen, dass sie in Abstimmung mit dem jeweiligen Fach bis zur Hälfte der Mitglieder der Berufungskommission, mindestens aber zwei benennt. Mit der Antragstellung wird dieser Beteiligung zugestimmt.
Dem Antrag ist der Ausschreibungstext, das gültige Gleichstellungskonzept (nicht älter als zwei Jahre) und die Stellungnahme der dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät/des Institus beizulegen. Wird der Antrag von einem Institut gestellt ist, eine Stellungnahme des Dekanats beizulegen.
Sollte die Ausschreibung einer von der KFF zur Verfügung gestellten Professur nicht innerhalb von fünf Monaten erfolgen, ist der KFF spätestens im sechsten Monat eine Begründung für die Verzögerung vorzulegen. Sollte weder die Ausschreibung noch die Begründung (ohne Aufforderung der KFF) für die Verzögerung innerhalb der o. g. Fristen vorliegen, behält sich die KFF vor, die Zusage für die Förderung zurückzuziehen.
Bewerbung einreichen
Den Antrag senden Sie bitte per E-Mail (in einer pdf Datei) mit dem Betreff „Antrag W1 mit TT“ an die Geschäftsstelle der Kommission für Frauenförderung.
Bewerbungsfrist: 26. Juni 2026