Berliner Chancengleichheitsprogramm (BCP)

Das BCP hat sich seit seiner Einführung 2001 durch den Berliner Senat zu einem wichtigen Instrument der Hochschulgleichstellungspolitik entwickelt. Es zielt auf die nachhaltige Verbesserung der Repräsentanz von Frauen auf allen wissenschaftlichen Qualifikationsstufen sowie in Führungspositionen und auf die Verankerung von Genderaspekten in Forschung und Lehre. Der Grundsatz der Bestenauslese garantiert eine Förderung auf höchstem Niveau.

Förderung von Gleichstellungsmaßnahmen an Berliner Hochschulen

Frauen sind in Forschung, Lehre und auf fast allen wissenschaftlichen und künstlerischen Qualifikationsebenen, insbesondere bei Professuren sowie Leitungspositionen, weiterhin unterrepräsentiert. Das Land Berlin setzt sich für gezielte Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und zur Herstellung von geschlechtergerechten Strukturen und Kulturen ein. 

Durch das Berliner Chancengleichheitsprogramm (BCP) werden Gleichstellungsmaßnahmen an den Hochschulen gefördert. Die Geschäftsstelle des BCP ist an der Humboldt-Universität zu Berlin angesiedelt.

Beantragung einer Förderung

Antragsberechtigt sind die staatlichen Hochschulen des Landes Berlin, die beiden Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft sowie die Charité-Universitätsmedizin Berlin. Eine Antragstellung durch Einzelpersonen ist nicht möglich.

Die Berliner Hochschulen treffen intern eine Auswahl der in ihrem jeweiligen Haus erstellten Anträge und leiten diese an die BCP Geschäftsstelle weiter. 

Die Fördermittel werden im Auftrag der für Wissenschaft und für Frauen zuständigen Senatsverwaltungen durch eine Auswahlkommission vergeben.

Die Anträge zur Richtlinie 2021-2026 können zu folgenden Terminen bei der Geschäftsstelle des BCP eingereicht werden:

  • im vollfinanzierten Bereich (Förderschwerpunkt 1.1, 1.3 und 1.4) jeweils zum 10.06. und 10.12. eines jeden Jahres
  • im kofinanzierten Bereich (Förderschwerpunkt 1.5) können gemäß den Richtlinien des BCP die Hochschulen jederzeit Anträge vorlegen. In der aktuellen Förderperiode war der letztmögliche Antragstermin der 31.10.2025.

Antragsberatung durch die Geschäftsstelle

Die BCP Geschäftsstelle berät die Hochschulen bei der Antragstellung. In unseren FAQ finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Antragstellung.

Links und Downloads

Mittelabruf und Verwendungsnachweis

Die Hochschulen sind angehalten, die Fördermittel halbjährlich bei der Geschäftsstelle abzurufen. Dazu steht ein Mittelabrufformular zur Verfügung.

Bitte reichen Sie das Mittelabrufformular in elektronischer Version mit digitaler Unterschrift und in Papierform mit Originalunterschrift ein.

Änderungen, wie z.B. verspäteter Einstellungsbeginn, veränderter Stundenumfang, Stufenauffrückung, Mutterschutz- und Elternzeit et ceterac., sind der Geschäftsstelle frühestmöglich mitzuteilen.

Mittelabrufformular für den voll- und kofinanzierten Bereich (Förderperiode 2021-2026) (PDF) 

Alle Berliner Hochschulen, die eine Förderung über das BCP in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, jährlich einen Verwendungsnachweis (VN) bei der BCP Geschäftsstelle einzureichen, der alle in einem Haushaltsjahr geförderten Maßnahmen erfasst. Dieser VN besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis und einem Sachbericht.

Für alle Hochschulen, die in der Förderperiode 2021-2026 gefördert werden, sind die Berichte bis zum 30.04. des darauffolgenden Kalenderjahres einzureichen.

Berichtsvorlagen können bei der BCP Geschäftsstelle angefordert werden.

Im Sachbericht ist über die Umsetzung und Wirkung der geförderten Maßnahme zu berichten. Im Zahlenbericht soll die Aufstellung der Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben zur Prüfung aufgeführt werden.

Die Dateien sind als bearbeitbare Word- beziehungsweise Excel-Dateien und als PDF-Dokument per Mail und zusätzlich per Post mit Originalunterschrift an die BCP Geschäftsstelle zu senden. Diese berät die Hochschulen bei der Berichterstellung.

Downloads

BCP Broschüre: Facetten der Förderung

BCP Broschüre: Facetten der Förderung

Einblick in die Entwicklung und Weiterentwicklung des BCP seit 2001 und stellt zahl- und erfolgreiche „Facetten der Förderung“ vor. Als Print-Version auf Anfrage bei der BCP-Geschäftsstelle erhältlich.

Nicht barrierefrei
Logo mit den Buchstaben BCP in einem grün-blauen Rechteck. Darunter steht "Berliner Chancengleichheitsprogramm".
Zentrum Chancengerechtigkeit

Sitz

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Unter den Linden 6
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