Förderung der Vereinbarkeit von Familie, Studium & Beruf

Über einen Fonds zur flexiblen Kinderbetreuung unterstützt die Humboldt-Universität ihre Beschäftigten bei kurzfristigen Betreuungsengpässen. Der Familienfonds wiederum stellt jährlich finanzielle Mittel zur Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie mit Studium, Beruf und wissenschaftlicher Karriere zur Verfügung.

Flexible Kinderbetreuung

Gefördert werden Angebote für Situationen, in denen die reguläre Kinderbetreuung oder andere Betreuungsmöglichkeiten in der Familie ausfallen und zugleich dienstliche Verpflichtungen wie Veranstaltungen anstehen.

In Kooperation mit der Kinderbetreuungsagentur KidsMobil bietet die HU ein allen Beschäftigten zugängliches Angebot von Veranstaltungskinderbetreuung (z. B. in den vorhandenen Familienzimmern). Dieses Angebot soll Beschäftigten mit Kindern die Erledigung von dienstlichen Aufgaben erleichtern bzw. den Besuch von Veranstaltungen ermöglichen, wenn die reguläre Kinderbetreuung nicht greift.

Ebenso bietet die HU in Kooperation mit demselben Träger, KidsMobil, ein allen Beschäftigten zugängliches Angebot von individueller Not- und Randzeitenkinderbetreuung an. Diese findet in der Regel in der häuslichen Umgebung statt.

Damit soll Beschäftigten mit Kindern die Erledigung von dienstlichen Aufgaben erleichtert bzw. ermöglicht werden, wenn die reguläre Kinderbetreuung nicht greift. Für die Nutzung des Angebots ist die Bestätigung der dienstlichen Notwendigkeit durch die*den jeweiligen Vorgesetzte*n erforderlich.

Familienfonds

Der Familienfonds der HU stellt jährlich finanzielle Mittel zur Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie mit Studium, Beruf und wissenschaftlicher Karriere zur Verfügung. Grundlage für die Vergaberichtlinie des Fonds ist ein Familienverständnis der HU, das Familie überall dort sieht, wo langfristige soziale Verantwortung für Angehörige wahrgenommen wird.

Über die Vergabe der Mittel entscheidet die Kommission Familiengerechte Hochschule (KFH).

Anträge für die Maßnahmen 1, 2 und 4 können kontinuierlich per E-Mail an das Themenfeld Familiengerechtigkeit gesendet werden, das als Geschäftsstelle der KFH fungiert.

Bitte reichen Sie dazu alle erforderlichen Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei ein. Alle Anträge sollten unter Beachtung einer geschlechtergerechten Sprache formuliert werden. Bewerber*innen mit Beeinträchtigungen können ihre Bewerbung auch in Papierform einreichen.

Fördermaßnahmen

Zuschüsse für Kinderbetreuung für Auslandsaufenthalte von Doktorand*innen, Postdoktorand*innen und Professor*innen sowie Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung der HU, soweit nicht die Mittel der jeweiligen Institutionen oder von Drittmittelgebern für die Kinderbetreuung ausreichen.


Zuschüsse für Kinderbetreuung oder die Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen für Teilnehmer*innen (Professor*innen, Postdoktorand*innen, Doktorand*innen, Mitarbeiter*innen in Technik, Service und Verwaltung sowie Studierende) von wissenschaftlichen Veranstaltungen (z.B. Tagungen, Konferenzen, Sommerschulen, Workshops und Kongressen) außerhalb des regulären Vorlesungsbetriebs oder Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung außerhalb der Kernarbeitszeit, soweit diese nicht durch die Kita- oder Hortbetreuung abgedeckt sind und zusätzliche Kosten anfallen.

Ein Zuschuss kann gewährt werden, solange die Kosten nicht von anderen Institutionen (z.B. Veranstalter, Drittmittelgeber, Pflegeversicherung, Krankenkasse, Beihilfe, Jugendamt) übernommen werden können.

Antragsberechtigt: Veranstalter*innen der jeweiligen Veranstaltung und alle oben genannten Teilnehmer*innen, die Kinderbetreuung/Pflegedienstleistungen für Angehörige im Rahmen beziehungsweise aufgrund von Veranstaltungen benötigen.


Abschlussstipendien für wissenschaftlich herausragende Doktorand*innen sowie Habilitand*innen der HU in finanziellen Notlagen, soweit der Abschluss ihrer Qualifikation aus familiären Gründen nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Zeit erreicht werden kann und, im Falle von HU-Mitarbeiter*innen, auch unter Berücksichtigung der familiären Umstände keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr nach dem WissZeitVG besteht.

Diese Förderung umfasst einen Zeitraum von maximal sechs Monaten plus maximal drei Monaten bis zur Verteidigung. Die Höhe des Stipendiums beträgt monatlich 1.365 Euro (Doktorand*innen) bzw. 1.500 Euro (Habilitand*innen). Die monatliche Familienförderung beträgt 400 Euro für das erste Kind und 100 Euro für jedes weitere Kind.

Antragsberechtigt: Doktorand*innen und Habilitand*innen der HU mit und ohne vorherige Beschäftigung an der HU. Ausgeschlossen sind Antragsteller*innen, die bereits von einer anderen Stelle innerhalb oder außerhalb der HU eine Abschlussförderung für ihre Promotion oder Habilitation über die reguläre Höchstförderdauer hinaus bezogen haben oder beziehen. Das Stipendium kann zudem nicht mit einer Beschäftigungsposition innerhalb oder außerhalb der HU verbunden sein.

Die Ausschreibung für die Mittel dieser Maßnahme erfolgt mindestens einmal jährlich und wird öffentlich bekannt gegeben.

Mittel für die Aufstockung des Arbeitsstundenumfangs einer studentischen Hilfskraft zwecks Unterstützung eines Forschungsprojekts, wenn aufgrund von Schwangerschaft und Mutterschutz eine wissenschaftliche Tätigkeit nicht oder nur eingeschränkt möglich ist. Voraussetzung ist, dass die Arbeiten nicht von Personen übernommen werden können, die durch andere Institutionen oder aus Haushaltsmitteln finanziert sind. (Angesichts der Mindestlaufzeit von Hilfskraftstellen ist es erforderlich, dass der Antrag auf Aufstockung einer bereits bestehenden Hilfskraftstelle gerichtet ist.)

Antragsberechtigt:

Alle Angehörigen der HU, die schwanger sind oder sich im Mutterschutz befinden und die dadurch ihre Forschung oder andere wissenschaftliche Tätigkeit nicht wie geplant durchführen können.


Zentrum Chancengerechtigkeit

Sitz

Zentrum Chancengerechtigkeit
Unter den Linden 6
10099 Berlin