Familiengerecht studieren

Ein Studium mit Kindern stellt die meisten Betroffenen vor vielfache Herausforderungen und verlangt ein großes Organisationsgeschick.

Flexibler Studienverlauf

Um diesen erschwerten Anforderungen gerecht zu werden, bietet die Humboldt-Universität eine Vielzahl von Möglichkeiten der Flexibilisierung des Studiums aufgrund von familiären Verpflichtungen. So kann das Studium beispielsweise durch Auszeiten aber auch durch eine Verlängerung der Studiendauer und die Vereinbarung von individuellen Nachteilsausgleichen entzerrt werden.

Überblick: Familiengerechte Studienregelungen

Studierende, die aus familiären Gründen (Pflege und Erziehung von Kindern im Alter von bis zu 14 Jahre oder Pflege von Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes) darauf angewiesen sind, Pflichtveranstaltungen zu bestimmten Zeiten zu besuchen, können gemäß §§ 90-91 ZSP-HU einen Antrag auf bevorzugte Platzvergabe stellen. Dies kann zum Beispiel hilfreich sein, wenn alle anderen Lehrveranstaltungen außerhalb der Kitaöffnungszeiten liegen. 

Achtung: Diese Regelung gilt nur für Pflichtveranstaltungen, die im eigenen Fach belegt werden müssen. Aufgrund begrenzter Platzkapazitäten können leider nicht alle Anträge auf bevorzugte Platzvergabe bewilligt werden. Jedes Institut hat für die Platzvergabe ein eigenes Verfahren.

Studierende, die aus familiären Gründen nicht die erforderlichen 75 Prozent der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung erfüllen können, können gemäß § 93 (1) ZSP-HU beantragen, die Fehlzeiten durch eine andere Leistung auszugleichen.

Der Nachteilsausgleich für Studierende mit familiären Aufgaben (§ 109 ZSP-HU) greift dort, wo familiäre Verpflichtungen die vorgesehene Erbringung von Studien- und Prüfungsleistungen erschweren. Er ermöglicht beispielsweise Fristverlängerungen oder das Erbringen von Ersatzleistungen.


Die Beurlaubung erlaubt eine gewisse Flexibilisierung und kann Freiraum für familiäre Herausforderungen schaffen, ohne das Studium aufgeben zu müssen.

Studierende mit Familienaufgaben (Mutterschutz, Elternzeit, Pflege von Angehörigen) können sich auch in zulassungsbeschränkten Studiengängen in den ersten beiden Fachsemestern beurlauben lassen. Aufgrund von Elternzeit ist eine Beurlaubung von bis zu sechs Semestern am Stück möglich. Bei einer Beurlaubung aufgrund von Mutterschutz und Elternzeit (gem. § 62 Abs. 2 Nr. 4 ZSP-HU) ist auch während eines Urlaubssemesters die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von bis zu sechs Semesterwochenstunden erlaubt. 

Während eines Urlaubssemesters besteht kein Anspruch auf BaföG. Unter bestimmten Bedingungen ist es jedoch möglich, Bürgergeld zu beziehen. 


Ein Antrag auf Wechsel ins Teilzeitstudium ist ohne Angabe von Gründen möglich. Ein Teilzeitstudium kann ebenfalls für die – meist zeitweise – Finanzierung des Studiums wichtig sein, da im Teilzeitstudium zwar kein Anspruch auf BaföG besteht, jedoch unter bestimmten Bedingungen der Bezug von Bürgergeld und anderen sozialen Leistungen wie Wohngeld möglich ist.

Grundsätzlich ist an der HU in allen Studiengängen ein Studium in Teilzeit möglich. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen bei den Master-Studiengängen. Es empfiehlt sich, vorab zu prüfen, ob die jeweilige Studienordnung des Studiengangs ein Teilzeitstudium möglicherweise ausschließt. 


Schwangere und stillende Studierende stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes. Dies beinhaltet auf der einen Seite einen besonderen Gesundheitsschutz, den zu gewähren die HU verpflichtet ist. Auf der anderen Seite besteht ein Anspruch auf möglichst weitgehende Teilhabe und Fortsetzung des Studiums. Hieraus erwachsen besonders flexible Regelungen der Studienorganisation für schwangere und stillende Mütter.


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Familiengerechtigkeit

Das Themenfeld Familiengerechtigkeit ist die zentrale Koordinations- und Anlaufstelle für alle Belange und Fragen rund um die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie. Zentrale Themen unserer Arbeit sind familiengerecht studieren, familiengerecht arbeiten, Campus mit Kind, Pflege von Angehörigen und Kinderbetreuung. 

Zentrum Chancengerechtigkeit

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